Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 43. 
Könfglich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, den a#. Juli 132. 
* # 
Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. 
Sesetz äber vie Verhättnisse der Civil-Smats-Diener. 
Wilheim, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
*i : 
In bem IV. Kapitel der Veorfassungs-Ur- 
kunde find sowohl uͤber die Anstellung der 
Stiaats Diener, als uͤber deren Entsetzung, 
Emtlaffung und Wersetzung Grundsäge auf- 
gestellt, deren meitere Entwickelung, so weit 
solche in Beziehung auf Verschuldungen 
der Staats Diener nothwendig ist, der 
künfchgen Straf, Gesetzgebung. vorbeholten 
W 
Es bestehen aber noch andere Berhaͤlt- 
nisse der Eivil-Staats Diener, besondertd 
in Ansehung der Gehalle und Hensionen, 
welche zunächst eine genauere geseyliche 
Bestlmmung erfordern. 
In dieser Hinslche verordnen und verfc 
gen Wir, nach Anhdrung Unseres 
Gehelmen Raihs und unter Zusilmmung 
Unserex getreuen Stäönde, wle folgt:
	        
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