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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militäranwärter
nicht ansschließlich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfonge dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
1. Beim Ministerium:
* Kanzlisten,
Kopiisten,
Kanzleidiener.
2. Beim Revisions-Departement (zugleich
bei der Kommission zur Verwaltung
des Domanial-Kapital-Fonds):
Bote.
3. Bei der Renuterei:
Boten.
4. Bei der Abtheilung für Domänen und
en und im Bereiche der Verwaltung
derselben: "
*Kanzlisten,
Kopilsten,
Pedell,
Kanzleidiener,
Aktenbote,
Aktenfahrer,)
Salzschreiber zu Sülze,
Salzmesser zu Sülze,
Amtslandreiter,
Amtspolizeidiener,
Amtspolizeidienergehülfen.
III. Finanzministerium.
alternirend.
alternirend.
Großherzogliches
Militär-Departement
zu Schwerin.
Geistige Besähigung: Bestehen
der höheren wissenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Besähigung: Beseßen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
Geistige Befähigung: Bestehen
der niederen Prüfung.
Geistige Befähigung: Bestetien
der gewöhynlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
Geistige Befähigung: Beslehen
der höheren wissenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähigung: Bestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
Geistige Besähigung: Bestehen
der niederen Prüsung.
2) Die Stelle erfordert einen
kräftigen Mann.
Geistige Befähigung: Bestehen
der höheren wissenschaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähigung: Bestegen
der gewöhnlichen
wissenschastlichen Prüsung.
Geistige Befähigung: Bestehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen Prüsung.
Erfahrung im Reiten erforderlich.
Geistige Befähigung: Bestehen
der sare nlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
Besondere Rüstigkeit erforderlich.
Geistige Befähigung: Bestehen
der niederen Prüfung.
Besondere Rüstigkeit ersorderlich.