Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  79.  1918.  621

sowie  die  den  Offizieren  und  Beamten  im  Etappengebiet  und  in  den

besetzten  Gebieten  aus  Kriegsauflagen  (Kontributionsmitteln)  etwa
gezahlten  Verpflegungszuschüsse  sind  bei  der  Gegenüberstellung  außer
Ansatz.  zu  lassen.  In  diesen  Fällen  ist  nur  der  Ersparniskopfteil  anusetzen.
  -  ·  ·  «

9.  t  der  Familie  eines  eingezogenen  Beamten  etwa  gewährte  Reichsfamilienunterstützung
  bleibt  bei  der  Gegenüberstellung  unberücksichtigt.

10.  In  Kriegsgefangenschaft  geratene  Beamte  in  Offiziersstellungen  werden,
  wenn  volle  Familienzahlung  gewährt  wird,  wie  die  sonstigen
militärisch  verwendeten  Beamten  behandelt.  Nur  wenn  nicht  die  volle
Familienzahlung  gewährt  wird,  sind  in  der  Spalte  „Militäreinkommen“
  einzusetzen:  3/10  der  Kriegsbesoldung  und  die  tatsächlich  gewährte
  Familienzahlung.  Bei  anderen  kriegsgefangenen  Beamten  ist
die  etwaige  Gefangenenlöhnung  ganz  außer  Betracht  zu  lassen.

Die  häusliche  Ersparnis  ist  in  allen  Fällen  hinzuzurechnen.

11.  Den  Beamten  bei  den  Zivilverwaltungen  in  den  besetzten  feindlichen
Gebietsteilen  sind  die  Kriegsteuerungsbeihilfen  und  Kriegsteuerungszulagen
  insoweit  zu  gewähren,  als  ihnen  nicht  ein  nach  Ziffer  3  errechneter
  Ersparniskopfteil  gegenübersteht.  Die  von  den  Zivilverwaltungen

  gezahlten  Tagegelder  oder  Pauschvergütungen  bleiben  dabei
außer  Ansatz.  «
-·  Beispiel  1:

Unterbeamter,  Frau  und  2  zu  berücksichtigende  Kinder,  Gemeiner,

«  mobil  oder  immobil.

 

 

Inm  Zivildienst  jährlich  Im  Militärdienst  jährlich
Gehalt  (Höchstsatz  2200  -)  1400  Gehalt  1400
Kriegsteurungsbeihilsfe  480  „  Kriegslöhnun  –  „

(Bekanntmachung  vom  HHäusliche  Ersparnis

7.  Mai  1917)  1400  3:4—  262,50  4#
Kriegsteuerungszulage  720  M  —

Bekanntmachungen  vom  rund  270  „

25.  September  1917

27.  April  1918  -  —-2600
  M  1670  4

 

 

steht  sich  shlechteremr  390  X,  rund  932
und  erhält  720  J  als  Kriegsteuerungszulage
212  (AK  als  Kriegsteuerungsbeihilfe.