Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

56  Betrachtungen

politische  Körperschaft,  wie  Staat  und  Gemeinde  erlangen  können,
gänzlich  verschieden.  Die  Quelle  jener  sind  das  Bedürfniss,
die  Hingebung,  die  Liebe,  dieser  die  Leistung,  und  das
(übertragene)  Recht.  So  ist  denn  auch  der  Umfang  der
entsprechenden  Pflichten  nicht  derselbe.  Der  Vater  sorgt  für  die
Kinder  nach  Maassgabe  ihrer  Bedürfnisse  und  seiner  Mitiel.
Seine  natürliche  Aufgabe  ist  ihre  Erziehung  zur  Selbstständigkeit
  und  ihre  Befähigung,  durch  eigene  Kraft  eine  Stellung  in
der  Gesellschaft  zu  behaupten,  welche  der  seinigen  entspricht,
Die  Pflicht  anderer  Personen,  z.  B.  einer  bestimmten  Gemeinde
gegen  sie,  beschränkt  sich  auf  die  Ansprüche,  welche  der  Vater
für  sie  erworben  hat.

Auch  dieses  an  sich  einfache  und  in  den  klaren  Gesetzen
der  Natur  wie  des  Rechts  begründete  Verhältniss  ist  durch  eine
fehlerhafte  wirthschaflliche  Entwickelung  getrübt,  die  Beziehung
zwischen  dem  Anspruch,  seinem  Ursprung  und  seiner  Grenze  durch
Vermischung  mit  andern  Gesichtspunkten  verdunkelt  worden.

Hat  der  Arbeiter,  wie  wir  das  vorhin:  auseinandersetzten,
schon  in  Beziehung  auf  die  Befriedigung  seiner  persönlichen
Bedürfnisse,  theils  der  Lohnverhältnisse,  theils  seiner  sittlichen
Schwäche  wegen,  die  volle  Selbstständigkeit.  bisher  nicht  erreicht,
so  ist  ihm  dies  noch  weniger  in  seiner  Stellung  als  Haupt  der
Familie  gelungen.  Es  fehlt  viel,  dass  er  durch  den  Ertrag
seiner  Arbeit  allein  für  die  Bedürfnisse  der  ganzen  Familie  sorgte,
und  daneben  noch  Vorkehrungen  für  den  Fall  träfe,  dass  er
durch  den  Tod  oder  sonst  an  der  Erfüllung  dieser  Pflicht  verhindert
  würde.  Vielmehr  wird  bei  der  Gründung  der  Familie
sehr  häufig  die  Fortdauer  eines  regelmässigen  Erwerbes
durch  die  Thätigkeit  der  Frau  ausser  dem  Hause  mit  Zuversicht
  erwartet.  Selbst  von  der  Geburt  und  dem  Heranwachsen
der  Kinder  wird  kaum  eine  erhebliche,  mindestens  keine
dauernde  Steigerung  der  Bedürfnisse  befürchtet,  vielmehr  vorausgesetzt,
  dass  sie  binnen  Kurzem  noch  so  viel  würden  gewinnen
helfen,  als  sie  zur  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  in  Anspruch
nehmen.  Sonach  erscheint  es  dem  Manne  ebensowenig  nothwendig,
  für  den  Unterhalt  der  Seinigen  im  Falle  seines  Todes
zu  sorgen,  als  er  es  für  möglich  hält,  oder  die  Gelegenheit