Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

c) Rosine Hämmerer, von Malbach. 
wegen zwei erster kleiner, in Genossen- 
chaft veräbter Diebstähle, wovon der 
eine quallsteirt, se wie wegen Vaglrens 
und unzüchiigen kebens zu Folge eines 
früberen Strafvorbehalts, neben oll- 
darlscher Verbindlichkeit zum Ersatz des 
durch die Olebstähle gestlsteten Scha- 
dens, und neden Bezohlung ihrer Ar- 
rest- Azungs= und #½ der Untersuchungs- 
Kosten, über den erstandenen Arrest, 
wovon ihr eln Theil zur Strafe ange- 
vechnet wurde, zu zweimonatlicher 
Juchthausstrafe in Ludo#igsburg und 
nachherlger zweimonae8tlicher Einsper- 
rung in ein Zwongs-Arbeltshaus ver- 
urkheilt. 
Den 3o0. Oktober wurde: 
15. in der vor dem Oberamtsgerichte 
Schorndorf verhandelten Untersuchungs- 
sache Johann Hornung, von Schorn- 
bach, wegen Vaglrens, Betrugs, Wan- 
derbuchsfälschung und oleler in Genessen- 
schaft veräbten kleinen Diebstähle, zu 
sechsmonatlicher Festungs-Arbeit ver- 
urtheilt, und wegen der Kesten und des 
Ersap-Dunkts das Angemessene verfüge. 
Fernaer wurde an demselben 
Tage: 
14. ia der vor dem Oberamtsgerichte Ell- 
wangen verhandelten Untersuchungssache 
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gegen den Juden Joseph Marr, vulgo 
Paeser, von Lalbach, wegen in Genossen- 
schaft verübten großen und qualificirten 
Dlebstahls, dessen er als überwiesen an- 
genommen, desglelchen wegen Führung 
eines Messers In der Abslcht, den ihm 
Nachellenden von seiner Festmachung 
ubzuschrecken, neben Bezahlung der Ar- 
rest · Azungs= und Untersuchungs-Ke- 
sten, eine zwel und einbalbjährige 
Zachthausstrafe zu Gotteszell mit der- 
bem Willkomm und AUblchled er- 
kannt. 
Ands wurde an demselben Tage: 
15. in der vor dem Oberamtsgerlchte Cralls- 
heim verhandelten Untersuchungssache ge- 
##en den Schultheißen Johann Georg 
Prhllochs, von Grändelhardt, Ober- 
amts Crallshelm, der gegen denselben 
als Steuer-Elnbringer vorgebrachte Be- 
zücht eines Kassen= Eingeiffs als uner- 
wlesen beruhen gelassen, dagegen der An- 
geschuldigte wegen durch Nachläßlgkel#t 
und unordentliche Rechnungsführung ver- 
ursachten Kassen-Rests, neben Ersatz des 
selner Kasse zugefägten Schadens und der 
sämtlichen Untersuchungs-Kosten, von den 
von ihm bekleldeten Scellen entlafssea, 
## Bekleldung elner verrechnenden Stelle 
für unf#blg erklärt, und mit oler- 
Jehntäsiser Gefängnißstrase belege.
	        
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