Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  19.  147

I.  Aktien,  Anteilscheine,  Kuxe,  Renten-  und  Schuldverschreibungen,  Genußscheine,  Gewinnanteilschein=
  und  Zinsbogen.

Zum  §  1  des  Gesetzes.
§  3.

Die  zu  versteuernden  Wertpapiere  sind  mit  einer  nach  den  anliegenden  Mustern  1  1.  Anmeldung
oder  2  doppelt  ausgefertigten,  von  dem  Anmelder  unterzeichneten  und  mit  genauer  Angabe  von
seines  Standes  und  Wohnorts  versehenen  Anmeldung  einer  zuständigen  Steuerstelle  vor-  Wertpapieren.
zulegen.  Lose  oder  von  den  Wertpapieren  getrennte  Zinsscheine  usw.  sind  nicht  mitvor
zulegen.  In  der  Anmeldung  sind  die  Wertpapiere  nach  Gattung  (Aktie,  Interimsschein  «
zu  solcher,  Kuxschein,  Schuldverschreibung  usw.)  und  Benennung  sowie  nach  Reihe,  Buchstabe
  und  Nummer  geordnet  aufzuführen.

§  4.

(1)  Nach  Prüfung  der  Anmeldung  setzt  die  Steuerstelle  den  Abgabebetrag  fest  und  2.  Steuerzieht
  ihn  ein.  «  festsetzung.

(2)  Bei  ausländischen  Wertpapieren,  in  denen  der  Nennwert  in  fremder  und  deutscher
Währung  angegeben  ist,  wird  die  Abgabe  nach  der  deutschen  Währung  berechnet;  ist  der
Neunwert  nicht  in  deutscher  Währung  angegeben,  so  wird  er  unter  Zugrundelegung  der
fremden  Währung,  und  falls  mehrere  fremde  Währungen  angegeben  sind,  der  höchstgültigen
fremden  Währung  umgerechnet").

(3)  Die  Wertpapiere  sind  erst  abzustempeln,  nachdem  die  Abgabe  gegen  —  endgültige  3.  Steuerentrichtung.


 

*)  Bei  den  nachstehend  bezeichneten  fremden  Währungen  sind  bis  auf  weiteres  die  dabei  bemerkten  Mittelwerte
  für  die  Umrechnung  festgesetzt:

1  Pfund  Sterling....  .......  —  20,40  M,
1  Frank,  Lira,  Peseta  (Gold),  Löu,  finnische  Mark  —  0,80,
1  österreichischer  Gulden  (Gold)..  ......  —  2,00,
1  «  «(Währung).............  -1,7o»
Iöstmeichifchiunqarischemone.............  -0,w»
lGuldenholländifcherWährung..............  -1,7o,,
jikandinaviichestmne.................  -—-:1,m,,
laltetGolbrubel..................  —  3,20  „
1  Rubel

1  alter  Kreditrubel  1  .  4  .  —  2,  16
1  türkischer  Piaster  —  0,tu  „
1  Peso  (Godhgnm)))  —  40  „
1  Dollar..w  .....  —  4,20,
1  mexikanischer  Golddollen  —  2/10  „
1  alter  japanischer  Goldoadadadaa  —  4%½#  „
1  japanischenen  #  2,10  „
1  deutsch-ostafrikanische  oder  indische  Rpprhie  —  15  „

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