Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

erschwerenden Umstaͤnden veruͤbter, je- 
doch klelner Blenen-Diebstaͤhle, so wle 
wegen mehbrerer theils kleiner, ihells gro- 
ßer gewerbsmaͤßlg veruͤbter Haus- und 
Felbdiebstaͤhle, ferner wegen entfernten 
Versuchs der Fälschung elner öffeutli- 
chea Urkunde und frecher bügen vor 
Gericht, zu elner körperlichen Züchti- 
gung von zublf Ruthenstrelchen, palb- 
Ktündiger Ausstellung auf der Schand-= 
bühne mit angeheftetem Zeitel ., Feld- 
diebin und nachheriger Zuchehaus= 
strase von einem Jahre und acht 
Monaten; 
Anne Unseld, von Ulm, wegen zwel 
in Genossenschaft und unter erschweren- 
den Umständen veränt#er kleiner Blenen- 
Dlebstäble, so wie wegen mebrerer thells 
großer, theils kleiner in Genossenschaft, 
unter erschwerenden Umständen und ge- 
werbsmäßig verübter Haus= und Feld- 
diebstähle, ferner wegen entfernten Ver- 
suchs der Fälschung einer bffentlichen 
Urkunde und frecher Lägen vor Gerlcht, 
zu einer kürperlichen Zächtigung von 
zlf Ruthenstreichen, balbstündiger 
Ausstellung auf der Schandbähne mit 
angehefretem Zettel ,„Felddlebln“ und 
nachhe#riger zweljäheiger Zuchthaus- 
strafe zu kudolgsburg; 
W)) Jakob Unseld, von Ulm, wegen eines 
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in Genossenschaft und unter erschweren- 
den Umständen verübren klelnen Ble- 
nen-Dlebstahls und nachgefolgter Thell= 
nahme an zwei in Genossenschaft began- 
henen Blenen-Dlebstäßlen, ferner wegen 
eines in Genessenschaft und unter er- 
schwerenden Umständen veräbten kleinen 
Dlebstahls, auch nachgefolgter Dhell- 
wahme on meßreren zum Thell großen 
Haus= und Felddlebstählen, zu achtme- 
natlicher Festungs= Arbeltsstrafe; 
d) die gegenwärtig in dem Zuchthause zu 
Markgröalngen befiadliche Ursule Falsch, 
von Ulm, wegen mehrerer Diebstähle, 
unter denen ein großer und ein unter 
erschwerenden Umstenden und in Ger 
noesenscheft veräbter Diebstahl begriffen 
t, ferner wegen Mlerssenschaft und 
nachgefolgter Thellnahme an einem gro- 
Hen und zwei kleinen Diebstählen, äber 
dle ihr unterm #8. December 1820 zus 
erkannte zehenmonatliche, noch zu eluer 
eilfmonatlichen Zuchthausstrafe zu 
Markgröningen. 
Zugleich wurde gegen sämeliche In- 
dulslten wegen des Kosten= und Schadens- 
Ersatzes das Angemessene verfügt. 
Am 12. Noember wurden ver- 
urtbeilt: 
K der bei dem Oberomtsgerichte Novens- 
burg in Untersuchung gekommene Ka-
	        
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