& 33. Verbeimlichung eines Einkommer-
theils wird wie bei der Kapital-Steuer ge-
ahndet, 367. K. 34. Derordnung für die
Ausnahme und den Einzug der Apana,
#en-Kapirasien -Gefäll= und Besoldangs-
GStener, ihid. &. 55— 37. — Indirekte
Steuern bektr., 368.. 38.— Vorschrift für
die Vollziehung des Abgaben-Gesetzes, 549.
Für die Aufnahme der steuerbareà Objekte,
die Fertigung und Einsendung der Verxzeich-
nisse hierüber und über den Steuer-Berrag,
550. Für den Einzug und die Einlieserung
der verschicbenen Steuern, 559. Für die Be-
rechnung und Prüfung der Kosten, ibid.
Formulare der Urkunden über die Steuer-
Aufnahme, Steuer-Ertrag 2c. 561 s. Accise,
Markttaggelder, Stempelwesen, Straßen-
bau-Abgaben.
Abgang. Bestimmungen für die Kasten= und
Keller= auch Achs-Abgang bei oberfinanz-
kammerkichen Vorräthen, 1327.
Abschied. (Landtags-) Die Organisatton der
Gemeinde= PVerfassung, die Rechtspflege,
das Notariats-Edikt, und die Kreis-Stellen
der., 469. Gemeinde-Verfassung.
Was geschehen soll, wenn Meinungs-Per-
schiedenheit zwischen dem Gemeinde- Rathe
und dem Börger, Ausschusse obwalten, in
Fällen wo der Beschlußz des erstern die
Zustimmung des ktztern bedarf, 470. A. 1.
fälle in welchem die Beschlässe des Gemeinde-
Rarhs der Genehmigung der Reglerungs=
Bchörde nicht mehr unterliegen, tbid. K 2.
Fälle wo sie diese Genehmigung bedürfen,
4 ½½ S.Durch das UAnsereten aus dem
14
Börger-Ansschusse find die Mitglieder dess
ben zu einem Gemeinde-Amt wihlbar, il#.
& 4. Die Obmäuner können den Bin,
Ausschuß zu jeder Jeit zusammen lensa,
472. K. 5. Stifrungs-Rath, dessen Dirch
torinm und Abstimmung betr., Mid.
Die Wahl der Orts-Vorsteher bcharf dr
landesherrlichen Bestätigung, idid. #
Was zur Gältigkeit der Wahlhandlunge
forderr wird, und wie die Beslaͤnigung g
schieht, 472. K. 8. 475. . De 21
zum Recurs von den Sraf= Erkenntnisun
beir., 473. K. v0., ((. Stras-Rekurs.) .
nodisch thellwrise Erncuerung der Gemeiu
Rätbe wird nicht gestam#et, ibid. K. 1. 11.
Gemeinde-Rechner betr., Ubid. 3. u. 1,
474 #. 22. Beeidigung der Mitgliedn e
Böürger-Ausschusses betr., 43. K. 1. D#
Einberufung der Mitglieder des Gemei##
MRaths zu dessen Verhandlungen ben., i
. 5. Der Gemeinde-Rechnungs-Taus
bleibt vorläusig unverändert, ibid. K .
Classen = Abtheilung sämtlichen Gemeinka
und Benennung ihrer Vorsteher betr., ibid.
. 17. Vereinigte Gemeinden solen nach
Thunlichkeit abgesondert werden, ibid. il
Semessde-Banten betr., ibid. §. 10 2#
Einziehung der Staats-Steuern in den Gt
meinden betr., ĩhid. K. 20. Die agee
böbren der Orts-Vorlleher sollen duche
Negulatio bestirrmt werden, ibig, K. 11
Semelude, Rechnuns-Strll-Temine ber,
4)5. & 23. Lusferrigung der Schonor
Sbreihongen ver., ibid. K. . 2
————— e