Verweser, letzterer als Siclhlvertreter 6. Bel denjenigen Fällen, welche ein nicht
der Dekane zu Blaufelden und Creg- im Oberamtesitze wohnender Dekan mit
lingen, deren Dihesen sich in den Ober- dem weltlechen Vorsteher seines Deka-
amts= Bezirk Mergentheim erstrecken, natsslzes, als gemeinschaf Liches Unter-
die Ehesachen zu behandeln. amt, behandelt hat, ist derselbe jedes-
5. Den Pattleen steht das Recht zu, die mal auch zu den gemelnschaftlichen
Oberamts-Verhandlunge!, mit Aus-
Anwesenhelt ihres ordentlichen Ober-
schluß seines Stellvertreters beizuziehen.
amtmanns oder Dekans, statt deren
Stellvertreter, zu verlangen, und es muß 7. Den Oberamtmännern wird zur Pflicht
diesem Begehren stets entsprochen wer- gemacht, sich den ehegerschilichen Ver-
den, in sefern die Partle die Bezah- handlungen in der Regel immer selbst-
lung der dadurch verur sachten Kofslen zu urterzlehen, und solche nur in Roibh-
übernimmt und dazu die erforderlichen fällen den Aktuaren zu überlassen.
Mitrel besitzt. Sturtgart den Jy. Januar 182.
Maueler. Schmidlin.
B) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Da den Erben des Buchdruckers Christoth cember 1829, überlassen worden ist, so wird
Friedrich Cotta zu Stuttgart die denselben solches den sämtlichen Königl. Stellen an-
nach Aufhebung des mit dem Staats= und durch erbffnet.
Regierungs = Blatt verbunden gewesenen Hinsichtlich der näheren Bestimmungen
Intelligenz-WBlatts vorläufig auf das Johr der gedachten Uebereinkunft wird sich auf die
182 zugestandene Berechtigung zu Bekannt= Bekanntmachung der NRedaktion der Stute=
machung aller von Königl. Beberden zu ver-= ganrter allsemelnen Ar-#eigen in der Nro. 2o9
kändigenden Intelligenz-Nachrichten durch des letztgedachten Blattes vom 31. December
ein Ugemeines, unter dem Titel: 13:, S. z129 bezogen.
„Stuttgarter allgemelne Anzelgen“ Stuttgart den z. Jannar 1822.
berauszugebendes Intelligenz-Blatt, vermbge Auf Selner Könlglichen Majestät
einer neuen Uebereinkunft auf weltere acht besondern Befehl.
Jahre, vom 1. Januar 183; blie 31. De- Maucler.