Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

slicirten Diebstählen, auch wegen Vagi- 
tens und Bettelns zu viermonatli-= 
cher Zuchthausstrafe; 
Zugleich ist gegen die gedachten Personen 
für den Fall, daß durch die weitere Un- 
tersuchung eine erhöhte Strasbarkeit er- 
boben werden sollte, ein Strafzusatz vor- 
behalten, übrigens jeder derselben die 
Erstattung ihrer Verhafe-Kosten auferlegt, 
das Erkenntniß über den Ersatz des Scha- 
dens und der Untersuchungs-Kosten aber 
auf den Erfolg des weltern Verfahrens 
ausgesetzt worden. 
Am :21. Januar wurde ferner 
6. auf die zu Herrenberg stattgehabte Un- 
tersuchung verurtheilt: 
a) Januarlus Jung, von Holtringen, 
Oberamts Herrenberg, wegen dreler, 
zwar erster und kleiner, aber theils aus- 
gezelchneter, thells qualificirter, thells 
in Genossenschaft verübter Diebstähle 
zu sieben und einhalbmonatllcher 
Festungs-Arbeltsstrafe; 
b) Jakob Heinrich, von Klrcheneelllns-= 
furth, Oberamts Tübingen, wegen elnes 
zwar kleinen, jedech in Genossenschaft 
verübten, ausgezeichneten und im recht- 
lichen Sinne dritten Diebstahls, zu 
sechsmonatlicher Zuchthousstrafe 
nebst Willkomm und zu nachheriger 
wenigstens dreimonatlicher Einschlle- 
Hung in ein Zwangs-Arbeitehaus; 
c) Michael Motzer, von Bodelshausen, 
Oberamte Tübingen, wegen ersten, klel- 
nen, jedoch quallcirten und in Genos- 
senschaft verübten Diebstahls zu drei- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrofe, 
auch wurde wegen des Kosten = und 
Schaden-Ersoatzes das Angemessene ver- 
fägt; 
7. der suspendirte Schullehrer Michael 
Kiefer, von Merdstetten, Oberamts 
Horb, wegen wbrtlicher Injurien gegen 
den Dekan Klemmer und den Oberamts= 
Richter Honer in Herb, sodann wegen 
vor Gericht wiederbolter wbrilicher In- 
jurien gegen den Feldmesser Lohmüäller 
und wegen der im Laufe der Untersuchung 
vor Gericht ausgesteßenen wlederholten 
groben Injurien gegen den Schultheißen 
Rukgaber und den gewesenen Bürger- 
meister Lohmüller, so wie gegen Jakob 
Weinstein und den ganzen Gemeinderath 
zu Nerdstetren, neben Entlassung von 
seiner Schullehrers = und Meßnersstelle 
zu elner vierwbchigen Festungsstrafe 
mit angemessener Beschäfltigung, so wie 
zum Ersatz fämtlicher Untersuchungs-Ko- 
sten verurtheilt. 
Am 25. Januar ist: 
8. die zu Neuenbürg in Untersuchung ge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.