Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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schließung in ein Zwangs-Arbeitshaus 6. Johann Ulrich Hengel, Lelnenweber 
verurtheilt; von Deckenpfronn, Oberamts Calw, we- 
3. der ledige Weber Johannes Pfingst= gen mehrerer kleiner Diebstähle, werunter 
tag, von Altenrleth, wegen grober Ver- einer ausgezeichnet ist, und welche bel dem 
bal= J-jurien gegen den Schulbbeißen Jnquisiken als das dritie Vergeben die- 
und nachberiger, mit bewebrter Hand ge- ser Art im rechtlichen Sinne erscheinen, 
leisteter und durch Verwundung des und wegen eiriger ard r# Verzehen zu 
Amtsbalber anwesenden Schultheißen er- achtmonatlicher Zuchthaue strafe, so wie 
schwerter Widersetzlichkelt gegen die Orts- lu Bezahlung sel#er Hoft und sämllicher 
obrigkeit, sodann wegen erq#lesener Real- Untersuchungs-Ksten verurtbeilt. 
mjurlen gegen seinen Vater, endlich Am 18. Februar ist ferner: 
wegen wlederholten Diebstohls und eint 6. Jakob Friedrich Köhrer, Schuster von 
ger andern Vergehen, neben der Ver- Dorastetten, Oberamts Freudenstod", we- 
bindlichkelt zu Erstattung seiner Hafst= gen ungefähr oo fl. betrogender nur zu 
Azungs = und sämtlicher Untersuchungs- geringerem Thbeile ersetzter Unterschla- 
Kosten zu achtmeonatlicher Zucht- gungen, neben Abnahme seiner Millralr= 
hausstrafe verurtheilt worden. Verdlenst= Medallle, und der Verbind-= 
Am 48. Februar wurden: lichkelt zu Erstattung des Schadens und 
4. Johann Georg Katz, von Hochdorf, zum Ersotz seliner Haft-Azungs= so wie 
Oberamts Heorb, wegen zweier wlederbol- sämelicher Umersuchungs-Kosten zu sechs- 
ter und qualisteirter Diebstähle, in Be- mosatlicher Festungs Arbelisstrafe ver- 
tracht daß derselbe berelts wegen drirtten urtbellt worden. 
Diebstabls peinlich bestraft worden ist, An demselben Tage wurde: 
neben der Verbindlichkeit zum Schadens- 7. der suspendirte Stadtschrelberei-Amts- 
Ersatz und zu Erstattung seiner Haft- Verweser Schultheiß zu Neuenbürg 
so wie saͤmtlicher Untersuchungs-Kosten wezen mehrerer zum Theil großer und 
zu eilimonatlicher Zuchtbausstrafe unter erschwerenden Umständen vcrübter 
mit derbem Willkomm und zu nach- Geld = Unterschlagungen, so wle wezen 
beiiger wenigstevs sechsmonatlicher Dienstvergeben, neben Entisernung von 
Einschließung in ein Zwangs-Arbeltspaus der ihm äbertragen gewesenen Stadt- 
veruriheilt schrelberel= Amts-Verweserel und Unfs=
	        
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