Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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träckte)  Straf-Erkenntniß  bestätlgt,  und
der  Rekurrent  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
  verurthellt;

in  der  Rekurssache  des  Jakob  Gehweller
  zu  Bissingen,  Oberamts  Ludol,:
burg,  das  von  dem  Criminal-Senate
des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  unter  dem
14.  Fedruar  gefällte  (in  der  Rummer
an.  des  Staals=  und  Reglerungs=Blatts
  S.  :49  eingerückte)  Straf-Erkenntniß
  thells  bestaͤtigt,  tbeils  abgeändert
  und  der  Rekurrent  wegen  wlederbolten
  Dlebstahls,  Beirugs  und  anderer
  Vergehen  zu  achtzebenmonatlicher
  Zuchthauestrafe  zu  Gotteszell  mit
Willkomm  und  zu  nachberiger  wenigstens
  neunmonatllcher  Eloschlleßung
in  ein  Zvangs-Arbellishaus  verurtheilt
so  wie  in  dle  Prozeß-Kesten  zweiter  Instanz
  verfällt;

.  in  der  Rekurssache  des  Friedrich  Marius

Steiner,  von  Unterlimburg,  Oberamts
Hall,  das  von  dem  Crlmmnal-Senate  des
Gerichtshofs  zu  Ellwangen,  wegen  kkbrperlicher
  Mißhandlung  seines  Baters  und
dessen  Verlobten  wider  ihn  unterm  16.
Februar  d.  J.  gefällte  (in  Nre.  z1.
S.  16:  des  Staats=  und  Reglerungs=Blatts
  eingerückte)  Straf-Erkenntniß,
unter  Verurihellung  des  Rekurrenten  in

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die  Kosten  zwelter  Jastanz  im  Wesentllchen
  bestätiget.  «

Den  r9.  März  sind:

6.  in  der  Rekurssache  des  vormaligen  Ober-Accisers

  Aleys  Rueff  zu  Bopfingen,
Oberamts  Neresheim,  die  von  dem  Ciiminal-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
  unter  dem  2  1.  Juli  und  7.  Okteber
  1Za1  wlder  ihn  gefällte  (in  Nro.  62.
S.  645  und  Nro.  30.  S.  65-  des  Stactzund
  Regierungs-Blatts  vom  vorigen  Jahr
eingerückte)  Straf-Erkenntnisse  tbeis  bestärigt,
  tbeils  abgeändert  werden,  und
wurde  Rekurrent  sonach  wegen  Kassen-Rests
  und  wegen  Fälschung  einer  Rechnungs-Urkunde,
  neben  dem  Ersatz  des
Rests  und  der  Kosten  von  seiner  Stelle
als  Ober-Aciser  cassirt,  zu  Bekleidung
eines  bffentlichen  Amtes  für  unfählg
erklärt,  und  unter  Anrechnung  eines  Theils
des  früher  erstandenen  langen  Arrests  noch
zu  ein  und  elndbalbjährlger  Zuchtbausstrafe
  zu  Gotteszell  verurtheilt,  auch
in  die  Prozeß  =  Kosten  zwelter  Justanz
verfällt.

Den  :3.  März  wurde:

9.  in  der  Rekurssoche  des  Schultheißen  Jobann

  Philipp  Neufel,  von  Sulizbach,
Oberamts  Galldorf,  das  von  dem  Crimi-