Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

damit veruͤbten Betrugs, auch Luͤgens 
vor Gericht, zu einer oiermonatlichen 
Festungs-Arbeitestrafe, so wie zu Be- 
zahlung seiner Haft= und der Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten; 
12. Gottfried Roth, von Oberniebelsbach, 
Oberamts Neuenbürg, wegen eines großen 
und durch Elnsteigen qualisteirten Dleb- 
stahls, neben der Verbiadlichkeit zum 
Ersatz des Schadens und sämtlicher 
Haft = und Untersuchungs = Kosten zu 
einer fünfmonatlichen Festungs= Ar- 
beitsstrafe. 
An demselben Tage ist: 
5. der Zuchthaus-Sträfiung in Gotteszell, 
Andreas Maier, von Muken, wegen 
falscher Angabe selnes Geburtserts vor 
dem Untersuchungs-Gericht und fälschli- 
chen Vorgebens der Beterschaft eines 
von der Eoa Marse Bronner aus Eg- 
lingen gebornen Kindes milt einem Zu- 
satz von einem Monat belegt und in 
die Untersuchungs -Kosten verurtheilt 
worden. 4 
Den 15. April wurde: 
14. der Stadtknecht Johann Friedrich Hor- 
mung in Täbingen wegen mehrfältiger 
mit Verletzung selner Dienstppicht ver- 
bundener Unterschlogungen und Fälschun- 
hen seiner Stadrknechts-Seelle entsetzt, 
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mu Bekleldung elnes dfentlichen Amtes 
für uufäblg, auch selner Militär-Ver- 
dienst-Medaillen für verlustig erklärt, 
und zu einer viermonatlichen Fe- 
stungs-Arbelts-Strafe, so wie zum Ersatz 
des verursachten Schadens und der Un- 
tersuchungs-Kosten verurthellt. 
Den 36. April wurde: 
15. der Zuchthaus-Sträfling in Gotteszekk, 
Joseph Gugelhan, von Upflamor, Ober- 
amts Riedlingen, wegen vier neuerllch 
tgegen denselben erhobener theils qualist- 
eirten, theils ausgezeichneten und in Ge- 
nossenschaft verübten Dlebstähle zu einer 
weiteren einjährigen Zuchthausstrafe 
und sechsmonatlichen Einschließung 
in dem Zwangs-Acbeltshause, so wie zu 
Bezahlung der neuern Untersachungs- 
Kosien und Ersatz des Schadens verur- 
theilt. 
An demselben Tage wurde!: 
16. der unterm 15. Mätz d. J. zu sechs- 
monatlicher Festungsstrase verurtheilte 
Cbristian Pfaff, von Rhtbenbach, we- 
gen Brechung des von Ihm an Eildes- 
starz gegebenen Havdgelübdes, neben der 
Verbindlichkelt zum Ersoatz der neueren 
Untersachungs-Kosten mit einem Straf- 
Zusatz von dreiwbchlger Festungsar= 
beit belege. 
Den 30. April ist: 
17. der Messerschmied Johann Georg Hll
	        
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