Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Nro, 45. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungse Blatt. 
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Freitag den 12. Juli 1822. 
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....— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des „Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Mai 1322 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenmnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Mai sfind von sämtlichen Gerschtshöfen des K- 
algreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt 
wird, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerlchrs-Stellen in das Staats= und 
Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als drelmonatliche 
Freiheits-Serafe erkannt, oder die Dienst= Emfernung eines Staats= oder Commun= 
Dieners verfägt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal-Senat. 
Den :4. Mal wurde: von dem Crlminal-Senate des Königl- 
1. In der Rekurssache des Advokaten Jo- Gerichtshofs zu Tübingen unterm 1. März 
banu Jalob Fetzer in Reutlingen, das 1619 gefällte (in Nro. 1z. S. 94 des