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Nro, 45.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungse Blatt.
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Freitag den 12. Juli 1822.
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I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des „Justiz-Departements.
Die in dem Monat Mai 1322 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenmnisse
betreffend.
In dem verflossenen Monat Mai sfind von sämtlichen Gerschtshöfen des K-
algreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt
wird, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerlchrs-Stellen in das Staats= und
Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als drelmonatliche
Freiheits-Serafe erkannt, oder die Dienst= Emfernung eines Staats= oder Commun=
Dieners verfägt wird.
A) Obertribunal.
7. Criminal-Senat.
Den :4. Mal wurde: von dem Crlminal-Senate des Königl-
1. In der Rekurssache des Advokaten Jo- Gerichtshofs zu Tübingen unterm 1. März
banu Jalob Fetzer in Reutlingen, das 1619 gefällte (in Nro. 1z. S. 94 des