Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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zu Bekleldung elnes dffentlichen Amtes 26. der zu Waiblingen in Untersuchung 
für unsählg erklärt, und mit vier- 
wonatlicher Fistungsstrafe mit ange- 
messener Beschäftigung innerhalb der Fe- 
siung belegt. 
Am :4. Juli wurden verurtheilt: 
35. der zu Cannstadt in Untersuchung ge- 
kommene Mezgerknecht Friedrich Bren- 
zinger, von Berg, wegen nahen Ver- 
suchs der Nethzucht, in Betracht mildern- 
der Umstände, neben der Verbindlichkelt 
zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten 
zu fünfzehenmonatlicher Zuchthaus- 
strefe; 
„4. Georg Haux, von Klrchheim, Ober- 
amts Besigheim, wegen incestnosen Ebe- 
bruchs, neben Bezahlung der Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten zu drei und ein 
bhalbmonatllcher Festungsstrafe. 
Am 27. Juli wurden verurthellt: 
15. Johann Georg Stlieger, von Both= 
nang, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen 
wiederhelten Wald-Ercesses, neben dem 
Ersatze des Schadens und Bezahlung sei- 
ner Arrest-Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten zu zwelmonatllcher Festangs- 
strafe und nachberiger Elnschließung in 
ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die Dauer 
von zwei Monaten; 
gekommene Jakob Rdder, von Finster- 
roth, Oberamts Weinsberg, wegen wie- 
derholter, zum Theil ausgezeichnerer Dleb- 
siäble, sodann wegen Vaogirens und Ueber- 
schreitung der Confinatlen, neben Bezah-- 
lung seiner Arrest. Azungs= und Unterfu- 
chungs-Kosten zu zwei und elinbalb- 
jäbriger Zuchthausstrafe und nachhers- 
ger Einsperrung in ein Zvangs-Arbeits- 
haus bis zu erprobter Beserung, wenig- 
stens aber auf die Dauer von zwel Jap- 
ren. 
Am So. Jull wurden folgende 
Strafen erkannt: 
à7. Legen Roslune Margarethe Heubach, 
von Eßliogen, wegen wiederholten Va- 
girens und Bettelns, wegen Unterschla- 
gung und verbotener Räckkehr in die Resi- 
denzstadt Ludwigsburg, neben dem Ersatze 
des Schadens und Bezahlung ihrer Ar- 
rest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten 
elne sechsmonatliche Zachthausstrafe 
und nachherige Elnsperrung in ein Zwangs- 
Arbeshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von drei 
Monaten; 
6. gegen die zu Stutegart in Untersuchung 
gekommene Marie Barbare Hiller, ob#nt 
Klrchheim, wegen wiederholten Vagitrens,
	        
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