drei und einhalbjähriger Zuch:haus-
strafe in Goites ell, nebst derbem Will-
komm belegt, und zugleich seine Auslie-
ferung nach erstandener Strafe verfügt.
Den 6. Juli wurde:
5. der bei dem Oberamtregerichte Oehringen
in Untersuchung gekommene
a) Friedrich Langjahr, von Heimrletb,
Oberamts Weineberg, wegen mehrjäh-
rigen ehebrecherischen Conkublnats und
frecher Lügen vor Gericht, zu sechsmo-
natlicher Festungestrafe, und
b) die Rostne Käpf, von Kappel, Ober-
amts Oehringen, wegen gleicher Ver-
gehen, zu fünfmenatlicher Zucht-
bausstrafe verurtbeilt.
Unter dem nämlichen Tage wurde:
4. gegen den bei dem Oberamtsgerlchte Oeh-
ringen in Untersuchung gekommenen
a) Jehann Georg Pröllochs, von Oeh-
ringen, wegen eines gegen den Stadtrath
in Oebringen thells altentirten, tbeils
wirklich verübten Betrugs, zum Behuf
der Aufnahme der Catharine Selferbeld,
von Künzelsau, in das Bürgerrecht, so
wie wegen mehrjährigen Conkubinats
mit L#hierer, eine fünfmonatliche
Festungsstrafe, und
b.) gegen Calphaerine Selferbeld, von
Känzelsau, wegen Mlrurheberschaft an
dem theils attentirten, thells wirklich
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veräbten Betruge des Prbllochs gegen
den Stadtrath zu Oehringen, und wegen
Conkublnats mit demselben, so wie wegen
wahrheits widriger Angaben vor der Obrig-
keit, eine fuͤnfmonatliche Zuchthaus-
strafe erkannt.
An demselben Tage wurde:
B. der bei dem Oberamtsgerichte Nerethelm
in Untersuchung gekommene Jak.b Ge-
rold, von Trawl# im Käulgreich Balern,
wegen veräbten ersten kleinen, aber aus-
gezeichneten Diebstahls, zu olermonat=
licher Festungsstrafe, nebst Auswelsung
aus den Khanigl. Stacten, verurtheilt.
Den 9. Juli wurde:
6. in der commtssarisch gefübrten Unterfu-
chungssache gegen Melchlor Ziegler, von
Leinzell, und Genossen, ferner erkannt, doß
Conrad von gang aus Leinzell wegen
entfernten Versuchs eines Raube, wegen
eines qualificirten und eines ausge eich-
neten, kleinen, in Genossenschaft veruͤb-
ten, eines weitern kleinen einfachen Dieb-
stahls, die dessen zweiten Diebstahl im
rechtlichen Sinne conft##niren, erdllch
wegen fäuf entfernter Diebstahls-Versurde,
des Adels für verlustig erklärt, und zu
ein jähriger Festungestrafe mit ange-
messener Beschäftigung verurtheilt sepn
soll,