Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

6.1 
B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Kbanigl. evangelischen Counsistorlum. 
Schul= Conferenz-Direktoren betressend. 
Der Pfarrer Knapp zu Schrozberg 
wurde auf sein Ansuchen wegen Kränklichkel#t 
der blsher mit rühmlichem Eifer gepaltenen 
Schullehrer-Conferenl-Direktion unter Be- 
zeugung der vollkommenen Zufriedenbeit mit 
seinem im Walten derselben bewlesenen Elfer 
enthoben, und an seine Stelle den Hfarrer 
Bouhkfer zu Oberstetten zum Direktor 
dleses Conserenz-Distriktes ernannt. 
Srtuttgart den 16. August 1822. 
Süskind. 
:. Behbrde für die Khnigl. Thier-Arznei-Schule. 
Aufforderung zur Bewerbung um Zulassung zum Unterricht im Schuljahr vom 1. November 18°⅜/8. 
Da mit dem 2. November d. J. bei der 
blesigen Kdnigl. Thier-Arznel-Schule ein 
neuer Lehr-Cursus beginnt; so haben die- 
jenigen, welche in diese Anstalt aufgenom- 
men werden wollen, ihre Gesuche um Auf- 
nahme dem HKbalgl. Oberamte ihres Wohn- 
orts in der ersten Hälfte des künftigen Mo- 
nats September vorzutragen und sich über 
das Vorbandenseyn folgender Bedingungen 
aus zuwelsen: 
1.) Daß sie das zwanzisste Lebensjahr 
zurückgelegt haben; 
2.) daß sie kbrperliche Gesundhelt und 
die jenem Alter angemessenen Kräfte 
besitzen; 
5.) daß sie der gewöhulichen Mllitär= 
Aushebung nicht mehr unterworfen 
sind; 
4.) daß sle dle nöthigen Schul-Kenntnisse 
in Beziehung auf Lesen, Rechnen und 
Schreiben besitzen; 
5.) daß sie in Bezlehung auf ihren Le- 
benswandel gute Zeugnisse haben; 
6.) daß sie ihr Gewerbe eder Handwerk 
gehbbrig verstehen, und 
7.) daß sle das erforderliche VermIgen 
oder zureichende Unterstätzung haben, 
um die Kosten ihres Aufenthalts bei 
der Anstalt eln Jahr lang bestreiten zu 
kobnnen. Solche, welche als Soldaten 
im Mililtr-Verbande stehen, können 
nur mit Erlaubui## ihres Reglments- 
Commandos, und selbst dann nur, 
wenn sie die Hälfte ihrer Capltulations= 
zelt bereits gedlent haben, aufgenom- 
men werden. 
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