Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

den denselben sär dleses Jahr lm Beson- 
dern folgende Weisungen ertheile: 
1)) In soferne von der gegenwärtigen Wit- 
terung a#ch für die frühe relfenden 
uben kelne Nachtheile zu befürchten 
sind, ist darauf zu sehen, daß die Wein- 
lese nicht zu früh veranstaltet, sondern 
daß die Trauben einer vollkommenen 
Relse überlassen werden. 
2) Siũd nicht nur die dlesjährigen Wein- 
gefälle jeder Art vollständig zum Eln- 
zuge zu bringen, sondern auch die Geld= 
Surrogate und die Ausstände von jes 
nen Gefällen aus früheren Jahren mög- 
lichst belzutreiben. 
5) Von der diesjährlgen Weln-Ein- 
nahme sind, neben den gewbhalichen 
Ver'waltunge-Ausben, aicht rur die 
laufenden Beseldungen und Pensionen, 
sondern auch die Rückstände dleser Art 
in Natur zu berlchtigen, wegen deren 
Abgabe, so wie in Ansehung des Ver- 
kaufes oder des Einkellerns der Ueber- 
schässe besondere Anwelsungen nachfol- 
gen werden. 
4) Wegen der Weinverkänfe und äbri. 
gen Herbst-Angelegendelten haben dle 
Cameralámter an die betreffenden Kreis- 
Finanz-Kamp'ern zu berlchten, wehln 
auch nach vellendeten Kelter-Geschaften 
die vorgeschrlebenen Rachberbst-Berschte 
zu erstatten find. 
Scuttgart den 10. September 133z. 
Weckberlin. 
  
Dienst-Erledigung. 
Die erledigte Pfarrel Kocherstetten, Did- 
cese Ingelsingen, enthält mit Einschluß eini- 
ger Fillalien, wovon aber nur das eine 
Viertelstunde entfernte Schleß Stetten, eine 
Kirche und jeden zwelten Sonntag Gottes- 
dienst hat, 97: Seelen, und ist mit einem 
Einkommen von 686 fl. nach Erats-Preisen 
verbunden. Die Bewerber haben sich bin- 
nen vier Wochen zu melden.
	        
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