Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

ren bffentlichen Rechnungeführung fär 
unfählg erklärt; 
Am ar:. August wurde: 
9. dem Michael Mezger, von Sölzern, 
Oberamts Weinsberg, wegen Betrugs, 
neben Bezahlung von 3 der Untersu- 
chungs-Kosten ein Zusatz von zwei Mo- 
naten zu der unterm 20. December 13:1 
(Staats= und Reglerungs -Blatz vom 
Jahr 18z:„ S. 56) wegen Kassenrests 
gegen ihn ausgesprochenen zweljährigen 
Zuchrbausstrafe zuenkannt. 
Am 25. August wurde: 
o. gegen Frledrich Trautwein, von Be- 
slgbelm, wegen wiederholten Bettelus und 
Vagirens, neben der Verblndllchkeit zu 
Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs Kosten, elne viermonat, 
liche Festungsstrafe urd nachherige Ein- 
sperrung in ein Zwangs-Arbeitsbaus bis 
zu erprobter Besserung, wenlgsteus aber 
auf zwei Monete erkannt. 
Am 27. August wurden verur- 
tbeilt: « 
21. auf den Grund einer von dem Ober- 
amtsgerichte Brackenheim gefuͤhrten Un- 
tersuchung: · 
a)derqngeblkchheimatloseJudewa 
Herrmann, wegen eines großen Be- 
trugs, wegen fortgesetzter Landstreicherei 
733 
und frecher Lägen vor Gericht, neben 
Bezoahlung seiner Arrest-Azungs= und 
der Hälfte der Untersuchungs -Kosten 
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe 
mit Abschiled; 
b) der angeblich helmatlose Jude Mayer 
Abraham, wegen Theilnahme an dem 
Betrug des Löwm Herrmann, wegen fort- 
gesetzter Lendstreicherei und frecher Lügen 
vor Gerichr, neben Bezahlung seiner 
Arrest= und Azungs= so wie der Hälfte 
der Untersuchungs-Kesten zu fünfmo- 
natlicher Zuchthausstrase mit Ab- 
schied. 
Auch wurde bestimmt, daß diese beiden 
Inden nach erstandener Strafe aus dem 
Kbulgreiche uner Straf-Androhung auf 
den Fall des Wiedereintritte ausgewlesen 
werden sollen. 
Am 213. August wurde: 
22. 5) dem Jakeb Beck, von Gelsingen, 
Oberamts Ludwigsburg, und 
b) dem Andreas Mannsperger von da, 
wegen verlaͤumderischer Denunclatlon ein 
Zusatz zu den am 19. Juni d. J. gegen 
te ausgesprochenen Zuchthausstrafen 
(Staats= und Reslerungs = Blatt 
S. 505—5059 dem ersteren von elnem 
Monat, dem letztern von olerzehen 
Tagen, zuerkannt.
	        
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