Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Verurtheilung des Anten in die Kosten 
dieser Instanz nicht angenommen. 
32. Ja der Appellationssache von dem Ober- 
amtsgerichte Besigheim zwischen Christoph 
Kirn, Ziegler zu Markgröningen, Luten, 
in dem Conkurse des Mällers Christian 
Schlecht zu Erligheim, Anten, und dem 
genannten Christian Schlecht, Llquldaten, 
und dessen Ehefrau, Mit #iquidantin, 
belde Aten, den an die Aten verlangten 
Offenbarungs-Eid und die Zulassung der 
Atischen Ehefrau jum Genusse der welb- 
lichen Frelhelten betreffend, ist miteelst 
Erkenntsses vom 4. Juni, eidffnet den 
33. August, in Ansehung des ersteren 
Gegenstandes abändernd erkannt, die 
Erscheldung über den zweiten Gegenstand 
aber auf den Erfolg eines in erster In- 
stanz rechtekräftig erkannten besonderen 
Verfabrens ausgesetzt worden. 
35. In der Debitsache der Charlotte von 
Reischach zu Nußdorf, Oberamts Vai- 
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bingen, ist das am g. April gefaͤllte Er- 
stigkeits Urtheil ri commissionis durch 
dle betreffenden Oberamtsgerichte den ::. 
und z:2. Juni und den z. Juli erbffnet 
worden. 
34. Inder Appellatlonssache von dem Stadt- 
gerichte Stuttgart zwischen dem Stadt- 
rath Rilter als Vormund der Kupfer- 
schmid Wagner'schen Kinder zweiter Ehe 
daselbst, Kl., Anten, bezlehungsweise Aten, 
und den Erben des Stifts-Werkmelsters 
Holderer ebendaselbst, Bekl., Aten, bele- 
bungsweise Anten, Ansprüche aus einer 
flegschaftsführung betreffend, wurde cer- 
möge Erkenntulsses vom 50. Juli, erdffiuet 
den 6. August, das Unthell erster Instanz 
vom 18. September .320 dahln abgeändert: 
daß Kl., Ant, beziehungeweise At, mit sei- 
ner Entschädlgungs-Forderung als un- 
statthaft abzuweisen und derselbe die Ko- 
sten der ersten und zwelten Instanz zu 
erstatten schuldig sey. 
77. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal-Senat. 
Oen 1. August wurde: 
1. auf den Grund der von dem Oberamts= 
gerichte Reutlingen geführten Untersuchung 
der Schultheig und Pferchmelster Friedrich 
Tröster, von Klein-Engstingen, wegen 
geführter Rebenrechnungen, in dleser Be- 
zlehung verübter mehrfacher Fälschungen 
und Verleitung seiner Untergebenen zu 
falschen Beurkundungen von seinen bis- 
her bekleldeten Aemtern entsetzt, ju
	        
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