Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

des Staats= und Reglerungs-Blatts von 
diesem Jahr elngerückte) Straf-Erkennt- 
niß abgeändert, und 
a) Daold Bothner wegen Unbotmäßigkeit 
gegen den Orts-Vorstand von Rulth und 
gewaltsamer mit thätlicher Mißhandlung 
verbundener Widersetzlichkelt gegen obrig- 
keltliche Diener zu fünfmonatlicher 
Festungsstrafe, 
b) Jakob Bothner wegen glelcher Un- 
botmäßigkelt und mit thätllcher Mißhand= 
lung obrigkeltlicher Diener verbundenen 
Mitwlrkung ju gewaltsamer Befrelung 
seines Bruders Daold Bolhner zu füf- 
monatlicher, 
c) Jakob Bothner wegen ebenmäßiger 
Thellnahme an der von seinen Kame- 
raden vorgenommenen gewaltsomen Be- 
freiung seines Bruders David Bothner 
zu viermonatlicher Festungsstrafe, 
daneben jeder zum Ersatz seiner Arrest- 
Verpflegungs= und eines angemessenen 
Thells der Prozeß-Kosten erster und 
zweiter Instanz verurtheilt; 
. in der Rekurssache des Matthäus Schub, 
von Gbnningen, Oberamts Tübingen, das 
vom Ceiminal-Senate des Gerichtshofs 
in Tübingen unterm 9. August d. J. we- 
gen wlederholten Vagirens rc. gefällte (in 
Nro. 68. S. 7 41 des Staats-und Re- 
gierungs-Blatts von dlesem Jahr einge- 
rückte) Straf-Erkenntniß lediglich bestä- 
tigt, und Rekurrent in dle Kosten zwelter 
Instanz verurthellt. 
Den 17. September wurde: 
5. in der Rekurssache des Handelsmanns Jo- 
hann Philipp Kunrady, von Abstatt, 
Oberamts Bestgheim, die eingewandte 
Berufung gegen das vom Criminal-Se- 
nate des Gerichtehofs in Eßlingen, wegen 
Betrugs-Versuchs 2c. unterm :#. De- 
cciember v. J. wlder ihn gefällte (in Nro. 3. 
S. 57 des Staats= und Regierungs= 
Blatts von dlesem Jahr eingerückte) 
Straf-Erkenntulß wegen Mangels einer 
gegründeten Beschwerde verworfen, und 
Rekurrent in die Kosten zweiter Jastanz 
verurtheilt. 
Den 20. September wurde: 
4. in der Rekurssache des Jehannes Hölle, 
Gemeinde-Pflegers zu Leidringer, Ober- 
amts Suls, das vom Criminal-Senate 
des Gerichtsbofs in Tübingen, unterm 
21. Mal v. J. gefällte (in Nro. 46. 
S. 420 des Staats= und Regierungs-= 
Blatts vom vorigen Jahe eingerückte) 
Straf-Erkenmniß tbeils ebgeändert, theils 
bestätigt, und der Angeschuldigte wegen 
versuchter Nebenrechnung, wegen eines 
verschuldeten Kassen-Rests und wegen der 
zur Bedeckung gesetzwidriger Ausgaben 
verübten Téuschung durch Vorzelgung
	        
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