des Staats= und Reglerungs-Blatts von
diesem Jahr elngerückte) Straf-Erkennt-
niß abgeändert, und
a) Daold Bothner wegen Unbotmäßigkeit
gegen den Orts-Vorstand von Rulth und
gewaltsamer mit thätlicher Mißhandlung
verbundener Widersetzlichkelt gegen obrig-
keltliche Diener zu fünfmonatlicher
Festungsstrafe,
b) Jakob Bothner wegen glelcher Un-
botmäßigkelt und mit thätllcher Mißhand=
lung obrigkeltlicher Diener verbundenen
Mitwlrkung ju gewaltsamer Befrelung
seines Bruders Daold Bolhner zu füf-
monatlicher,
c) Jakob Bothner wegen ebenmäßiger
Thellnahme an der von seinen Kame-
raden vorgenommenen gewaltsomen Be-
freiung seines Bruders David Bothner
zu viermonatlicher Festungsstrafe,
daneben jeder zum Ersatz seiner Arrest-
Verpflegungs= und eines angemessenen
Thells der Prozeß-Kosten erster und
zweiter Instanz verurtheilt;
. in der Rekurssache des Matthäus Schub,
von Gbnningen, Oberamts Tübingen, das
vom Ceiminal-Senate des Gerichtshofs
in Tübingen unterm 9. August d. J. we-
gen wlederholten Vagirens rc. gefällte (in
Nro. 68. S. 7 41 des Staats-und Re-
gierungs-Blatts von dlesem Jahr einge-
rückte) Straf-Erkenntniß lediglich bestä-
tigt, und Rekurrent in dle Kosten zwelter
Instanz verurthellt.
Den 17. September wurde:
5. in der Rekurssache des Handelsmanns Jo-
hann Philipp Kunrady, von Abstatt,
Oberamts Bestgheim, die eingewandte
Berufung gegen das vom Criminal-Se-
nate des Gerichtehofs in Eßlingen, wegen
Betrugs-Versuchs 2c. unterm :#. De-
cciember v. J. wlder ihn gefällte (in Nro. 3.
S. 57 des Staats= und Regierungs=
Blatts von dlesem Jahr eingerückte)
Straf-Erkenntulß wegen Mangels einer
gegründeten Beschwerde verworfen, und
Rekurrent in die Kosten zweiter Jastanz
verurtheilt.
Den 20. September wurde:
4. in der Rekurssache des Jehannes Hölle,
Gemeinde-Pflegers zu Leidringer, Ober-
amts Suls, das vom Criminal-Senate
des Gerichtsbofs in Tübingen, unterm
21. Mal v. J. gefällte (in Nro. 46.
S. 420 des Staats= und Regierungs-=
Blatts vom vorigen Jahe eingerückte)
Straf-Erkenmniß tbeils ebgeändert, theils
bestätigt, und der Angeschuldigte wegen
versuchter Nebenrechnung, wegen eines
verschuldeten Kassen-Rests und wegen der
zur Bedeckung gesetzwidriger Ausgaben
verübten Téuschung durch Vorzelgung