Heldenheim gefährten, von dem Ober-
amtegerichte Ellwangen reasumirten Un-
tersuchung, Catharine Jaus, von Boll=
belm, wegen wiederholten Vagirens mit
oiermonatlicher Einsperrung in das
Zwangs-Arbeitshaus zu Ellwangen, so-
dann mit einer Zächtigung von 20. Stok-
streichen und Zahlung sämtlicher Unter-
suchungs-Kosten belegt;
à 2. auf die von dem Oberamtsgerichte Mer-
gentheim geführte Untersuchung wurde
Ellsabelthe Neubert, von Welkersheim,
wegen zweler kleiner, aber ausgezeichne-
ter Diebstähle, welche bei lihr als dritter
Diebstahl zu betrachten sind, zu fünf-
lehenmonatlicher Zuchthausstrafe in
Ludwlgsburg mit Willkemm, und vach-
heriger achtmonatlicher Rekkluston in
ein Zwangs-Arbeltshause, so wie zum Er-
satze des Entwendeten in sowelt solcher
noch nicht geschehen, und zu Bezahlung
sämtlicher Arrest-Azungs= und Unter-
suchungs-Kosten verurtheilt.
Unter demselben Tage wurde:
2:3. auf den Grund der vor dem Ober-
amtsgerichte Schorndorf geführten Un-
tersuchung gegen Catharine Friz, von
Wästenrolh, wegen verübten kleinen re-
stituirten Klelder = Diebstahls, welcher
im rechtlichen Sinne als dritter anzuse-
ben ist, eine sechsmonatliche Juch'-
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bausstrafe in Ludwigsburg nekst Will-
komm, und nachherige dreimonat-
liche Reklusson in ein Swangs-Arbeits-
haus ausgesprochen und dieselbe zugleich
zu Bezahlung aller aufgegangenen Ko-
sten condemnirt;
„4. auf die vom Oberamtsgerichte Hall
geführte Untersuchung unter Aussetzung
des Kostenpunkts:
o) der gegen Christian Wlofinger, Sal-
nenmacher und Keßler von Heuberg,
vorgebrachte Diebstahls = Bezücht zwar
als unerwiesen beruhen gelassen, derselbe
aber wegen Conkubinats mit der Witt-
we Barbare Closika, geborne Dewald,
von Dünsbach, zu olermonatlicher
Zwangs-Arbeltshausstrafe in Ellwangen,
und
b) dle genannte Closikg, wegen Conku-
binats mit Wlpfinger, gleichfalls zu
olermonatlicher Zwangs= Arbeits-
hausstrafe in Ellwangen verurthellt.
An demselben Tage wurde:
15 in der von dem Oberamtsgerichte Gmänd
geführten Untersuchungssache die An-
schuldigung gegen Bernhard Kugler vom
Beiswanghof, seinen Bruder absichtlich
verwundet zu haben, als unerwiesen auf
sich beruhen gelossen, derselbe aber wegen
culposer gefährlicher Verwundung seines
Bruders bei mangelnder Gewißhheit, daß