Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Nro. 79. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
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Mittwoch, den 4. Dedember 1822. 
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I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
H. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
HSle in dem Monat Oktober 1822 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntulsse 
betresfsend. 
In dem verstossenen Monat Oktober sind von sämtlichen Gerschtshösen des Kö- 
algreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt 
olrd, daß nur selche Urthelle der Criminal-Gerschts-Stellen in das Staats= und 
Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatllche 
Freibeits = Strafe erkannt, oder die Dienst-Emfernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfügt wird. 
A) Oberkribunelt. 
4. Eriminal-Senat. 
Den 1. Ollober wurde: zu Eßlingen, wegen lebensgeföbrlicher 
1. In der Reeurssoche des Daold Sch wab- Widersetzlichkeit gegen Polizel-Officlanten 
zu Stuttgart, das von dem Gerichtspofe durch thärliche Mißhandlung und Führung