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Nro. 79.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
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Mittwoch, den 4. Dedember 1822.
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I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
H. Verfügungen der Departements.
Des Justiz-Departements.
HSle in dem Monat Oktober 1822 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntulsse
betresfsend.
In dem verstossenen Monat Oktober sind von sämtlichen Gerschtshösen des Kö-
algreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt
olrd, daß nur selche Urthelle der Criminal-Gerschts-Stellen in das Staats= und
Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatllche
Freibeits = Strafe erkannt, oder die Dienst-Emfernung eines Staats= oder Commun-
Dieners verfügt wird.
A) Oberkribunelt.
4. Eriminal-Senat.
Den 1. Ollober wurde: zu Eßlingen, wegen lebensgeföbrlicher
1. In der Reeurssoche des Daold Sch wab- Widersetzlichkeit gegen Polizel-Officlanten
zu Stuttgart, das von dem Gerichtspofe durch thärliche Mißhandlung und Führung