ner Zechen und anderer Nebenansgaben
zu sechswoͤchiger Festungsstrafe und
zum Ersotze alles der Gemeinde erweis-
lich verursachten Schadens, se wie zu Be-
zablung von 3 der Untersuchungs-Kosten;
auch wurde er von der Stelle eines Ge-
meinde= Pflegers ca ffirt.
Am 5. Oktober und 16, Rovem-
ber wurde:
16. der Festungssträfling Cbrisilen Wal-
ter, von Lindach, Oberamts Gmönd,
wegen Entweichung vom Strafplotze zu
weiterer dreljähriger Festungsstrafe
ud zu achtiig in zwel Tagen zu erste-
beuden Stockstreichen, auch zu Be-
zablung der Untersuchungs-Kesten verur-
theilt.
Seine Könlgliche Majestät baben
jedoch dem Walter die kerperliche Züchil-
gung ganz, und an dem dreljährigen
Strafzusotze Ein Jahr in Gnaden er-
lassen.
Am 16. November wurden fer-
ner verurtheilt:
17. der Schlosser-Geselle Johann Andreas
Christ, von Biberach, Oberamts Hell-
bronn, wegen Gebrauchs eines falschen
Wanderbuchs, wegen wiederholter Be-
trügereien, und wegen frecher Lügen vor
Gericht, neben dem Kosten= und Scha-
#
dens-Ersatze zu sechsmonatlicher Fe-
stungsstrafe;
6. der gewesene Schultheiß Gottlieb Con-
rad Weber, von Freudenthal, Oberamts
Bestsheim, wegen Verletzung eldlicher
Handgelübde, rechtswidriger Verwendung
amtlich anvertrauten Geldes In selnen
Nuten, ferner wegen Eigenmöchtigkeit
und Dienst-WVergehen, neben dem Ersatze
de# Schadens und Bezahlung sämtlicher
Untersuchungs Kosten zu vier wchlger
Gefängnißstrase; auch wurde er von sei-
nem Schultheißenamt entsetzt.
Am 29. November wurden ver,
urtdellt:
19. der zu Walblingen in Untersuchung ge-
kommene Mezgerknecht Georg Adam
Traub, von Unterschlechtbach, Ober-
amts Welibeim, wegen ausgezeichneter
und zum Thell greßer Diebstäble, wegen
Vaglrens, Fälschung und Widersetzlich=
kelt gegen den Gefangenwärker beil einem
versuchten Auebruch aus dem Gefängnisse,
neben dem Kosten und Schadens-Ersatze
zu einjähriger Festungsstrafe;
zo. Jakob Heimerdinger, von Kalten-
westen, Oberamts Beslgbeim, wegen gro-
ber Beleidigungen des obrigkeltlichen An-
sehens, welche er sich durch die bei Erdff-
nung des Erkenrtnisses vom 7. Nodember
ausgestossenen Schmähungen zu Schuld