Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

din 
veruͤbter Amotlon, gefaͤhrlicher Drohun- in Untersuchung gejogene Georg Carl 
gen gegen seine Eltern, so wie wegen Hoͤfler, von Eberbach, wegen wieder- 
asotischen Lebenswandels, mit viermo- holten Conkubinats, neben Bezahlung der 
natlicher Zwangs-Arbeltshauestrafe, ne- Hälfte der Untersuchungs -Kosten mit 
ben Bezahlung der Untersuchungs Kesien viermonatlicher Zwangs-Arbeitshaus- 
belegt; strafe belegt; 
5. der bei dem Oberamogerichte Schorn= 5. der Schultheltz Johonn Michael Vogel, 
dorf in Untersuchung gestondene Friedrsch von Sanzenbach, Oberamts Hall, wegen 
Stocker, von Mergelstetten, Oberamts Verwendung pflegschoftlicher Gelder in 
Heldenheim, wegen eines kleinen, einfa- eigenen Nutzen, wegen Unterschlagung 
chen und ersetzten, jedoch im rechtlichen von Zinsen, Fälschung der Pflegschafts- 
Siane olerten Dlebstahle, neben Bezah- Rechnungen und wegen unordentllcher 
lang sämtlicher Kesten, zu oler jähri- Rechnungsführung, neben Ersotz des Scha- 
ger, selner kö perlichen Bescheffenheit dens und Bezahlung der Untersuchungs- 
angemessener Zochthausstrafe und nach- Kosten, von seinem Amte als Schultbelß 
beriger Reklusson in einem Swangs-Ar- und Pfleger kassirt, zu Bekleidung ei- 
beltshaus auf zwei Jahre, verurtheilt. nes bffentlichen Amtes für unfählg 
erklärt, und zu einer zwelmonatlichen 
Den 5. November wurde: 
Festungsstrafe verurtheilt. 
4. der bei dem Oberamtsgerichte zu Oeh- 
ringen in Untersuchung gestandene Jakob Den 7. November wurde: 
Erledrich Speer, von Sindringen, we- 7. gegen dle bel dem Oberamtsgerlchte 
gen wederholten Bettelus und Vagirens, Schorndorf in Untersuchung gekommene 
neben Bezehlung der sämtlichen Unter- Christlone Thudium, vdon Benutelsbach, 
suchungs-Kesten, zu sechsmonatlicher wegen dritten kleinen Diebstahls, neben 
Festungs = Arbeitsstrofe und nachheriger Baahlung der sämtlichen Arrest-Azungs- 
sechsmonatlicher Rekluston in ein und Untersuchungs -Kosten, eine acht- 
Zwangs-Arbeitshaus, so wle zu einer monatliche Zuchthausstrafe und nach, 
Zächtigung mit 25 Stockstreichen vor berige achtmonatliche Neklusion in ei- 
der Ablieferung an den Strafort, verur- nem Jwangs-Aubellshaus erkannt. 
theilt; Unterm g. November wurde: 
5. der ven dem Oberamtsgerichte Künzelsan 3. die bei dem Oberamtsgerichte Oehrin=
	        
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