Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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II. Berfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Die Sestellung von zehn geprüften Rechts, Candidaten zu Referendären zweiter Klasse. 
Diejenigen zehn Rechts-Candidaten, 
welche vie lehte Concurs-Prüsung genügend 
ersianden haben, (Regierungs-Blatt von 
1823, S. 146.) sind ihrem Ansuchen ge- 
mäß als Referendare zweiter Klasse zuge- 
theilt worden, und zwar 
I. dem Königl. Gerichtshofe zu Eßlingen: 
1. Abel. 
2. Sattler. 
5. Nagel. 
U. dem Königl. Gerichtshofe zu Tübingen: 
1. Kober. 
2. Pressel. 
5. Bazlen. 
III. dem Königl. Gerichtshofe zuEllrangen: 
1. Schott. 
2. Wünsch. 
IV. dem Königl. Gerichtshofe zu Ulm: 
1. Strauß. 
2. Buzorini. 
Die vorbenannten Referendäre haben 
sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- 
ösen zur Dienstleistung anzumelden, und 
von den Letteren wird die gewoöhnliche 
Anzeige über die Statt gehabte Veridi-= 
gung erwartet. 
Stuttgart den 21. Februar 16-5. 
Maucler. 
B.) Des Departements des Innern: 
Des Koͤnigl. Consistorium. 
a) Empfehlung ciner Schulschrift. 
Man sindet sich veranlaßt, auf die Nütz- 
lichkeit der Schrift desc Pfarrers Daniel 
in Dürrwangen: 
Deutscher Volks-Schullehrer 
als Meister unter hundert 
Schülern 2c. 
die Geistlichen aufmerksam zu machen, und 
insbesondere den Schul-Conferenz-Direkto- 
ren die Berücksichtigung und Benuhung 
derseiben bei ihren Verhandlungen mit 
den Schullehrern ihres Bezirks zu empfeh- 
len. 
Stuttgart den 50. Januar 18-5. 
Auf besondern Befehl. 
Wachter.
	        
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