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Vorschiebung der richterlichen Mitwirkungspflicht dem Bedürfnisse
des sog. kleinen Mannes, der die Kosten der vornehmen Verhandlungsmaxime
nicht tragen kann°!), der rechtsunerfahrenen, mittellosen
Mehrheit des Volkes entgegenkommt, sondern noch durch
eine Reihe von Einzelvorschriften, die übrigens zum Theil auch
schon erwähnt wurden. Man zieht jetzt eben doch die „zweifelhafte
Sicherheit der Bevormundung der offenen Gefahr der Freiheit‘‘
(Pranck, Beweisurtheil S. 435) vor, nachdem man hat sehen
müssen, wohin diese geführt hat.
Vielfach ist eine Belehrung der Parteien über die in dem betreffenden
Processzeitraume eintretenden Rechtserfordernisse vorgeschrieben,
so in den besprochenen $8 241, $ 6 und 482 P.O.
Ferner ist für das bezirksgerichtliche Verfahren in Anbetracht
der „geänderten persönlichen Voraussetzungen“ und da „die
rechtsunkundige Partei — vom Richter vertrauensvoll Hülfe erwarten
darf“, wie die Erläuterungen zur P.O. S. 295 und 240
treffend bemerken, diese Pflicht durch $ 452 und 454 P.O. noch
erheblich ausgedehnt. Ersterer lautet im Abs. 1: „Der Richter
hat Parteien, welche nicht durch Advocaten vertreten und rechtsunkundig
sind, erforderlichen Falles die zur Vornahme ihrer
Processhandlungen nöthige Anleitung zu geben und dieselben über
die mit ihren Handlungen und Unterlassungen verbundenen Rechtsfolgen
zu belehren.“ Auch ist eine Belehrung über die Form der
Rechtsmittelergreifung in den Urtheilen und Bescheiden angeordnet
(P.O. $ 463, 469), wie man sie bekanntlich auch in
Deutschland für das schiedsgerichtliche Verfahren nach den Ar-51)
Meine Schrift: „Ermittlung und Feststellung“ S. 95, Anm. 1 und Citate
dort. Diesen Punkt berührt auch G. SCHMOLLER in seinen „Grundfragen
des Rechts und der Volkswirthschaft“ S.77 und ich selbst in dessen Jahrbuch
für Gesetzgebung u. s.w. XVI S. 76, Anm. 1. Die hier zu ziehende Grenze
ist angedeutet in dem schönen Worte CERvAnTEs Don Quixotes: „Die Thränen
der Armen sollen bei dir mehr Mitleid, aber nicht mehr Gerechtigkeit finden,
als die Beweisgründe der Reichen!‘ — Wo findet sich der Satz: Judge is
the best counsel ?