Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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auch  noch  ein  Ansatz  für  den  Weg  nach  der  unter  dieser  Rubrik  gegebenen
  Norm  in  dem  Falle  Statt,  wenn  die  Unterredung  auf  auodrückliches
Begehren  des  Gewaltgebers  außerhalb  der  Wohnung  des  Sachwalters
gehalten  wurde.

Verhandlungen,  mündliche,  jeder  Art  —  blos  mit  Ausschluß  der  öffentlichen
  Vertheidigungen  —  sie  mögen  vor  öffentlichen  Behörden  Statt  finden
  oder  anderwärts,  mit  Einschluß  des  diesfalls  zu  machenden  Weges

in  dem  Wohnorte,  wenn  sie  nicht  über  eine  Stunde  dauern  20  Gr.
bei  längerer  Dauer  für  jede  weitere  Stunde  10  Gr.
jedoch  für  den  ganzen  Tag  nie  übbrr  .  .  .  ZBThlr.

Anmerkung  1.  Ausgenommen  sind  diesenigen  Faͤlle,  wo  Rechtsanwälte
  wegen  einer  nicht  terminlichen  kurzen  Verhandlung,  z.  B.  wegen
Bekanntmachung  einer  Resolution,  Vorlegung  einer  Eingabe  zur  Erklärung
  oder  Einsicht  und  dergleichen,  vor  Behörden  erscheinen,  in
welchen  Fällen  überhaupt  nur  ..  10  Gr.
passiren.  Dieser  Ansatz  findet  auch  dann  Statt,  wenn  die  Verhandlung
  bei  gelegentlicher  Anwesenheit  an  Gerichtsstelle  vorkommt.

Anmerkung  2.  Wenn  ein  Rechtsanwalt  statt  einer  schriftlichen  Eingabe
  etwas  mündlich  zum  Protokolle  anbringt:  so  darf  er  dafür,
einschlüssig  des  Weges,  in  keinem  Falle  mehr  ansetzen,  als  ihm  für
die  schriftliche  Eingabe  zu  fordern  erlaubt  gewesen  wäre.

Vertheidigungen  (oöffentliche  —  mündliche):
a)  vor  einem  Einzelrichter  1  ,  11,  2  Thlr.
Wenn  jedoch  nach  Art.  49  und  zas  der  Strafprozegordnung  ein
Privat-Ankläger  oder  ein  Polizei-,  Verwaltungs-,  Gemeinde=  oder
Forst-Beamter  an  der  Stelle  des  Staatsanwaltes  auftritt,  so  ist  für

die  Vertheidigung  nur  zu  liquidiren.  3  Gr.  bis  15  Gr.
(Vergl.  §.  10.)
b)  vor  Kreisgerichten  .  .  1,2,38,  4  Thlr.
c)  vor  dem  Appellations-  Gerichte  n  Obir  ·  Avel
lations-Gericht  .  2,  3,  4,  5  Thlr.
d)  vor  Geschwornengerichten  .3,  4,  5,  6  Thlr.

Diese  Ansätze  können  bei  mehrtägigen  Verhandlungen  nach  Befinden  für
jeden  Tag  gemacht  werden.

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