Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Azungs- und Untersuchungskosten, so 
wie in den Ersas des gestisteten Scha- 
dens, zu einer sechsmonatlichen Fe- 
stungs-Arbeltsstrafe; 
9. auf die von dem O. A. Gerichte Göppin- 
gen veführte Untersuchung der Weber, 
Georg Walter, von Uhingen, wegen 
wiederholten Bagirens und Bettelns 
neben der Verbindlichkeit zum Ersaße 
sämtlicher Kosten zu einer Einsperrung 
in das Zwangs-Arbeitshauc zu Ulm, 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von sechs Mona- 
ten und nach erfolgter Emtlassung zu 
Stellung unter strenge ortspolizeiliche 
Aufsicht verurtheilt. 
Den 27. Japuar wurde verur- 
theilt: 
r.Christian Friederich Kübler, von Kirch- 
heim, wegen wiederholter Landstreiche- 
rei zu einer Zwangs-Arbeitshausstrafe 
zu Ulm bis zu exprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf die Dauer von fünf 
Monaten neben Verfällung in sämt- 
liche Kosten; 
„r0. Carl Friederich App, von Blauben- 
ren, wegen wiederholten asotischen Le- 
bens, neben Versállung in sämtliche 
Kosten, zu Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von sechs Monaten; 
u1. Margarethe Buk, von Boll, wegen 
zum fünstenmale wiederholten Dieb- 
stahls, auch wiederholter Landstreicherei, 
neben Verfällung in sämtliche Kosten, 
elner vierzehenmonatlichen Juchb 
hausstrase in Ludwigsburg und nach, 
heriger Einsperrung in dem Zwangs= 
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von zehen Monatenz. 
12. Innocens Gengenbach, von Ochsen- 
hausen, wegen großen Betrugs und 
damit concurrirender fortgesetzter Fil- 
schung öffentlicher Urkunden, neben 
Verfällung in sämtliche Kosten, auch 
neben der Verbindlichkeit zum Ersatz 
des gestifteten Schadens, unter Einrech, 
nung eines Theils des erstandenen 
Arrests zu einer ein und einhalb- 
jährigen Festungs-Arbeiksstrafe. 
Endlich wurde den 29. Januar: 
15. Franz Anton Gionnuttin, von Reams, 
Cantons Graubündten, auf den Grund 
der von dem O.A. Gerichte Blaubeuren 
geführten Untersuchung wegen eincs 
durch Einsteigen qualificirten Diebstahls, 
neben dem Erfatze sämtlicher Kosten, 
einer drei und einhalbmonatlichen 
Festungs-Arbeitsstrafe und nachheriger 
Ausweisung aus dem Königreich mit 
Straf-Androhung auf den Wiederbe- 
tretungsfall verurtheilt.
	        
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