Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Berfällung  in  sämtliche  Kosten  zu  einer

biermonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe

  nebst  Abschied  und  nachheriger
wiederholter  Ausweisung  aus  dem  Königreiche
  unter  Androhung  geschärfter

Strafe  auf  den  Fall  des  Wieder-Eintritts

  verurtheilt.

Den  20.  Januar  wurden  ferner
verurtheilt:

5.  aufcbie  von  dem  O.A.-Gerichte  Biberach

gepflogene  Untersuchung

)  Caroline  Reiser,  von  Buchau,  O.  A.
Riedlingen,  wegen  nächsien  Versuchs
der  Abrreibung  ihrer  Leibesfrucht  und
begangenen  Fleisches-Vergehens,  unter
  Einrechnung  eines  Theils  des  erttandenen
  Arrestes  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrase  zu  Marggrsningen,


b)  Christiane  Gerster,  von  Birkendorf,
wegen  wiederholten  Wersuchs  der  Abtreibung
  der  Leibesfrucht  und  Beihülfe
für  ihre  Schwester  zu  demselben  Verbrechen,
  dann  wegen  Fleisches-Vergehens
  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe
  zu  Marggröningen,

Wc)  Anna  Maria  Kolesch,  von  Biberach,
wegen  dreimaligen  Versuchs  desselben
Verbrechens  und  wegen  Fleisches-Vergehens
  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe
  zu  Marggröningen,  und

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d)  Eleonore  Kirchweger,  von  da,  we-—



gen  gewerbsmäßig  betriebener  Belhülfe
  zu  dem  Verbrechen  der  Leibesfrucht-Abtreibung
  durch  Zubereitung
und  Abgabe  abtreibender  Arzneien  gegen
  Belohnung,  dann  wegen  folizeiwidrigen
  Kartenschlagens  und  Medikastrirens
  unter  Einrechnung  eines
Theils  des  erstandenen  Arrestes  zu
dreijähriger  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg.


Auch  wurde  wegen  Bezahlung  der  Arrest-
  und  Azungs=  so  wie  der  Untersuchungskosten
  das  Angemessene  verfügt.

Den  ::.  Januar  wurde:

Maria  Anna  Knödel,  von  Wiesenstalg,
  auf  die  von  dem  O.  A.  Gerichte
Geißlingen  geführte  Untersuchung  wegen
  wiederhelten  Ehebruchs  neben  Zuscheidung
  der  Hälfte  der  Untersuchungskosten
  zu  einer  zwanzigwöchigen
Zuchthausstrafe  zu  Marggröningen,  mit
Rücksichtnahme  auf  ihre  körperliche  Beschaffenheit,
  verurtheilt.

Den  25.  Januar  wurden:

.  auf  die  vom  O.  A.  Gerichte  Leutkirch  gepflogene

  Untersichung  Martin  Kolb,
von  Herlazhofen,  wegen  großen  und  unter
  erschwerenden  Umständen  verübten,
jedoch  größtentheils  ersehten  Diebstahls,
  neben  Verfällung  in  seine  Arresi-