Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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und Fuhrmann zu Ingelfingen, wegen 
intellektueller Miturheberschaft an ei- 
nem großen und ausgezeichneten Dieb- 
stahl, und wegen in Genossenschaft be- 
gangenen kleinen, aber ausgezeichne- 
ten Diebstahls, welche beide Diebstaͤhle 
im rechtlichen Sinne als sein zweites 
Diebstahls-Verbrechen erscheinen, zu 
einjaͤhriger Festungsstrafe, und 
d) Sebastian Ehrlein, von Western- 
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hausen, wegen eines großen und aus- 
gezeichneten, ferner wegen eines in 
Genossenschaft verübten großen und 
durch Einsteigen qualificirten, so wie 
wegen eines bleinen und einfachen Dieb- 
ftahls, welche Diebstähle sein drittes 
Diebstabls-Verbrechen begründen, zu 
ein und einhalbjähriger Fe- 
stungsstrafe und nachheriger sechs- 
monatlicher Reklusion in ein Zwangs-= 
Arbeitshaus verurtheilt. 
Den 12. April wurde: 
der bei dem O. A. Gerichte Welzheim 
in Untersuchung gekommene Kaver 
Klaus, von Winzingen, O. A. Gmünd, 
wegen wiederholten Vagirens, mit ei- 
nem Zusatze zu der unterm 29. März 
d. J. wegen zweiten Diebstahls gegen 
ihn ausgesprochenen sechswöchigen 
Fe#tungsstrafe von weitern zwei Mo- 
Taten belegt. 
Den 15. April wurde: 
7. auf eine von dem O. A. Gericht Hei- 
denheim geführte Untersuchung, der 
Gemeinderath Ulrich, von Königs- 
bronn, wegen von ihm als vormaligen 
Gemeinde-Pfleger durch unordentliche 
Rechnungs-Führung gesekzten Cassen= 
Rests, unter Ausschluß von einem ver- 
rechnenden Amte, von seiner Stelle als 
Gemeinderath entlassen, und zu vier- 
wöchiger Gefängnißstrafe verurtheilt. 
Den 19. April wurde: 
8. auf die vor dem O.A. Gerichte Welz- 
heim verhandelte Untersuchung, gegen 
Johann Mathes, Bürger und Tag- 
löhner von Michelbach an der Bilz, 
wegen verübten kleinen und einfachen, 
aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb- 
stahls, eine sechsmonatliche Zucht- 
hausstrafe in Gotteszell und nachherige 
dreimonatlichs Reklusion in einem 
Zwangs-Arbeitshaus, ausgesprochen. 
Den 77. April wurde: 
r9. auf#eine von dem O. A. Gerichte Schorn- 
dorf geführte Untersuchung, Joh. Gan- 
zenmüller, Maurer von Miedelspach, 
wegen mehrerer wiederholter grober Be- 
trügereien und Vagirens, zu fünfze- 
hen monatlicher Zuchthausstrafe und
	        
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