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und Fuhrmann zu Ingelfingen, wegen
intellektueller Miturheberschaft an ei-
nem großen und ausgezeichneten Dieb-
stahl, und wegen in Genossenschaft be-
gangenen kleinen, aber ausgezeichne-
ten Diebstahls, welche beide Diebstaͤhle
im rechtlichen Sinne als sein zweites
Diebstahls-Verbrechen erscheinen, zu
einjaͤhriger Festungsstrafe, und
d) Sebastian Ehrlein, von Western-
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hausen, wegen eines großen und aus-
gezeichneten, ferner wegen eines in
Genossenschaft verübten großen und
durch Einsteigen qualificirten, so wie
wegen eines bleinen und einfachen Dieb-
ftahls, welche Diebstähle sein drittes
Diebstabls-Verbrechen begründen, zu
ein und einhalbjähriger Fe-
stungsstrafe und nachheriger sechs-
monatlicher Reklusion in ein Zwangs-=
Arbeitshaus verurtheilt.
Den 12. April wurde:
der bei dem O. A. Gerichte Welzheim
in Untersuchung gekommene Kaver
Klaus, von Winzingen, O. A. Gmünd,
wegen wiederholten Vagirens, mit ei-
nem Zusatze zu der unterm 29. März
d. J. wegen zweiten Diebstahls gegen
ihn ausgesprochenen sechswöchigen
Fe#tungsstrafe von weitern zwei Mo-
Taten belegt.
Den 15. April wurde:
7. auf eine von dem O. A. Gericht Hei-
denheim geführte Untersuchung, der
Gemeinderath Ulrich, von Königs-
bronn, wegen von ihm als vormaligen
Gemeinde-Pfleger durch unordentliche
Rechnungs-Führung gesekzten Cassen=
Rests, unter Ausschluß von einem ver-
rechnenden Amte, von seiner Stelle als
Gemeinderath entlassen, und zu vier-
wöchiger Gefängnißstrafe verurtheilt.
Den 19. April wurde:
8. auf die vor dem O.A. Gerichte Welz-
heim verhandelte Untersuchung, gegen
Johann Mathes, Bürger und Tag-
löhner von Michelbach an der Bilz,
wegen verübten kleinen und einfachen,
aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb-
stahls, eine sechsmonatliche Zucht-
hausstrafe in Gotteszell und nachherige
dreimonatlichs Reklusion in einem
Zwangs-Arbeitshaus, ausgesprochen.
Den 77. April wurde:
r9. auf#eine von dem O. A. Gerichte Schorn-
dorf geführte Untersuchung, Joh. Gan-
zenmüller, Maurer von Miedelspach,
wegen mehrerer wiederholter grober Be-
trügereien und Vagirens, zu fünfze-
hen monatlicher Zuchthausstrafe und