Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

staͤhle,  eine  achtmonatliche  Zuchthausstrafe
  ausgesprochen;

15.  auf  eine  von  dem  O.  A.  Gerichte  Mergentheim
  gefuͤhrte  Untersuchung,  Joseph
Sebastian  Heuberger,  von  Wachba.),
  wegen  vieljährigen  Vagirens  und
Verbindung  mit  verdächtigen  und  der
öffentlichen  Sicherheit  gefährlichen  Baganten,
  sodann  wegen  mehrerer  wiederholter
  Fälschungen  von  öffentlichen  und
Privaturkunden,  Führung  eincs  falschen
  Namens,  und  wegen  wiederholten
  Bettelns,  mit  ein  jehriger  Juchthausstrase
  in  Gotteszell,  vorbehältlich
der  nach  vorgängiger  Communlcation
mit  der  Regierungs-Behörde  noch  zu
treffenden  weiteren  Sicherheitsmaßregeln,
  belegt.

Den  29.  April  wurde:
16.  auf  den  Grund  der  vor  dem  O.  A.Ge-403



richt  Aalen  verhandelten  Untersuchung,

Ludwig  Schmid,  Schuhmachersgeselle
ton  Adelmannsfelden,  wegen  verübter
zweier  Diebstähle,  wovon  der  eine  groß
und  auegezeichnet  ist,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Schadens-Ersatg,  so
weit  dieser  noch  nichr  geleistet  ist,  und

neben  Bezahlung  der  Arrest-Azungsund
  Untersuchungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Festungsstrafe  verurtheilt;

17.  auf  den  Grund  der  vor  dem  O.  A.Gericht

  Aalen  verhandelten  Untersuchung,
der  Gemeinde-Pfleger  Johannes  Bieg,
von  Reichenbach,  wegen  fortgesehten
Cassen-Eingriffs,  und  wegen  Umlegung
von  Frohngeldern  ohne  eingeholte  oberamtliche
  Legitimation,  von  seiner  Stelle
alo  Gemeinde-Pfleger  cassirt,  zur.  Bekleidung
  eines  öffentlichen  Amtes  für  unfäbig
  erklärt,  und  zu  zweimonatlicher
Zuchthausstrafe  zu  Gorreszzell,  so  wie  zu
dem  Ersat  der  der  Casse  entzogenen  Gelder
  nebst  Zinsen  und  in  die  Kosten  der
Untersuchung  verurtheilr;
18.  auf  den  Grund  der  vor  dem  O.  A.Gerichte
  Hall  verhandelten  Untersuchung,
a)Jakob  Laib,  von  Rieden,  wegen
mehrjährigen  Concubinats,  zu  viermonatlicher
  Festungsstrafe  mit  seiner
  kränklichen  Körper-Beschaffenheit
angemessenter  Arbeit;

b)  Ale  Wittwe  des  Johann  Michael
Schok,  von  Westheim,  weger  gleichen
Vergeheus,  zu  dreizehenwöchiger
Zuchtha#usstrafe  verurtheilt.

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