Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

40%

richte  Gaildorf  verhandelten  Untersuchung:


a)  der  Kaufmann  Eberhard  Friedrich

Sandel,  von  Hall,  wegen  mehrerer

Betrügeresen  und  grober  Holz-Ercesse

mittelst  Fällung  von  200  geringen  Vaustämmen
  zum  Behuf  einer  zu  errichtenden
  Holz-Rieße,  sodann  wegen  versuchter

  Bestechung  zweier  Forst-Offtcian--ten,
  neben  angemessener  Verfügung

hinsichtlich  der  Untersuchungs-Kosten
und  des  Schadens-Ersatzes,  zu  sechsmonatlichem

  Festungs-Arrest  mit

seiner  kränklichen  Körper-Beschaffenheit
  angemessener  Beschäftigung,  und

dd  Jakob  Trumpp,  Bäcker  von  Entendorf,

  O.A.  Gaildorf,  wegen  in  Genossenschaft
  mit  Sandel  verübten  Betrugs

  und  groben  Holz-Ercesses,  und

wegen  verübter  weiterer  grober  Holz--Ercesse,
  nicht  weniger  wegen  eines  an
dem  Coinculpaten  Sandel  selbst  verübten

  Betrags  zu  zehenmonatlicher.

Festungsstrase  verurtheilt.
Den  5.  April  wurden:

5,  anf  den  Grundeeiner  von  dem  O.A.  Gerichte

Gerabronn  verhandelten  Untersuchung,
G.oͤrg  Bartholomäus  und  Joh.  Bartholomnadus
  Hörber,  von  Remtsachsen,  O.  A.
Mergentheim,  wegen  verübter  greber
drperlicher  Mißhandlung  und  Erpref

füng,  jeder  zu  fünfmonatlicher  Festungsstrafe,
  neben  ihren  Arrest=  so  wie
der  Hälfte  der  Untersuchungs=  und  der
Kur-Kosten,  und  zwar  leßtere  unter
solidarischer  Verbindlichkeit,  verurtheilt.

Den  38:  April  wurde:

4.  in  der  von  dem  O.A.Gericht  Hall  geführten

  Untersuchung  gegen  die  Catharina
  Schenk,  von  Wittau,  wegen  ehebrecherischen
  Concubinats,  eine  sechsmonatliche
  Zuchthausstrafe,  und  die
Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungs=  und
der  Untersuchungs-Kosten  erkannt.
Den  2f0.  und  12:.  April  wurde:

5.  in  der  vor  dem  O.  A.  Gerichte  Künzelsau.

verhandelten  Untersuchungssache:

a)  Albrecht  Fischer,  von  Ingelfingen,
wegen  in  Genossenschaft  verübter,  ausgezeichneten
  Diebstähle,  von  denen  der
eine  groß  ist,  zu  einjéhriger  Festungsstrase;


b)  Johann  Martin  Ehrmann,  von
Westernhaufen,  wegen  eines  in  Genossenschaft
  verübten  großen  und  durch
Einsteigen  qualificirten,  eines  großen
und  ausgezeichneten  und  eines  kleinen
Diebstahls,  welche  drei  Diebstähle  im
rechtlichen  Sinne  sein  zweites  Diebstahls
  -Verbrechen  constituiren,  zu
ein  und  einhalbjähriger  Festungsstrafe;