thumbs : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Bekl.,  Concurrenz  des  Leßtern  zum
Stadtschaden  zu  Biberach  wegen  des  ###g.
Schadenshofs  betreffend,  der  Bekl.,
unter  Verurtheilung  des  Kl.  in  sämtliche
  Kosten,  von  der  Klage  entbunden;

4.  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Ulm  zwischen  dem  Gräfl.  von
Maldeghem'schen  Rentamte  zu  Niederstobingen,
  Luren,  Anten,  und  den  Gantgläubigern
  des  Wirths  Joh.  Ulrich  Roth,
von  Stetten,  Vorzug  im  Game  betresfend,
  wegen  Versäumung  der  Nothfrist
zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
die  Berufung  für  verlassen  erkannr.
An  demselben  Tage  wurden:
in  der  Richtigkeitsblagsache  von  dem
O.-A.  Gerichte  Riedlingen  zwischen  Fidet
Merkle,  von  Uigendorf,  Kkl.,  Onten,
und  Joseph  Eble  daselbst,  Bekk.,  Qaten,
  einen  Abrechnungsstreit  betreffend,
und
in  der  Nichtigkeitsklagsache  von  dem
O.A.-Gerichte  Geißlingen  zwischen  dem
gewesenen  Löwenwirth  Johann  Kieser
zu  Allenstadt,  Qnten,  und  Christian
Frech  zu  Gingen,  Qaten,  Abrechnungssireit
  betreffend,

498.

die  Onten  unter  Verurtheilung  in  sämtliche
Kosten  mit  ihren  unbegründeten  Nichtigkeitsklagen
  abgewiesen;  sodann

10.  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gerichte
  Waldsee  zwischen  Kaver  Mutlter,
Handelsmann  daselbst,  Bekl.,  Anten,
und  seiner  Ehefrau  Erescentia,  geb.
Beck,  Kl.,  Atin,  Alimentation  betreffend,
  die  Ation  wegen  versäumter  Nohhfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
für  verlassen  erkannt,  endlich

11.  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gerichte
  Ulm  zwischen  der  Stadtpflege  Ulm,
Lutin  im  Joh.  Rebelenschen  Gante,
Antin,  Intin,  und  der  Hospital-Verwaltung,
  auch  weitern  Rebelem'schen
Gantglaubigern  daselbst,  Mit-Liquidanten,
  Aten,  Jaten,  das  angebrachte
Gesuch  um  Wiedereinsetzung  in  den
vorigen  Stand  gegen  die  Versäumung
der  NRothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  als  unbegründet  verworfen.


Stuttgart  den  27.  Juni  1823.

Maucler.

 

Gedruckt  dei  G.  Hasselbrink,  Buchdrucker.