Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Berhinderungs-Fuͤllen zu vertreten, und 
einen Theil seiner Verwaltungs-Geschäfte 
za übernehmen. Die Zahl der von ihm 
wochentlich zu übernehmenden Lehrstunden 
wird- von einem Jahres-Cursus zum au- 
dern nach dem Vrrhälmiß der übernom- 
menen Lehrfücher bestimmt werden. 
Stuttgart den 1. Juli 1635. 
Waͤ ch ter. 
53. Des katholischen Kirchenrathe#! 
2) Den amtlichen Briefwechsel der katbolischen Geifilichen in Privat-Angelegenheiten. betreffend. 
Man sieht sich veranlaßt, saͤmtliche ka- 
tholische Dekane, Kaͤmmerer, Schul-In- 
speltoren und Pfarrer zu erinnern, daß 
nach Vorschrift der Verordnung vom. 
33. März 1823 (Staats= und Regierungs- 
Blan Rro. 5) bei Aufgaben amtlicher. 
Schreiben auf die Post die Bezeichnung der- 
#ben, ob deren Inhalt Kirchen= Schul- 
Seistungs-Armen „Sachen, oder aber Pri- 
vat- Angelegenheiten betreffe, niemals 
unterlassen, vielmehr hierin um. so mehr 
mit der groͤsten Genauigkeit. verfahren, als 
zwar die Kirchen- Schul- Sriftungs= und 
Armen-Sachen die. Portofreiheit genießen, 
hingegen für den amtlichen Briefwechsel 
in Privat-Angelegenhiten das Porto un- 
ter Vorbehalt des Wieder = Ersaßzrs zu 
entrichten ist. » 
Stuttgart den a6. Juni 1823. 
Camerer. 
5 Aufstellung zweier katbolischen Schulamts-Candidaten als. Lebrer bei der mit dem landwirth- 
schaftlichen Institur zu Hohenheim zu verbindenden Erziehungs= Anstalt für arme Knoben. 
Vermäge höchster Entschließung soll mit 
dem landwirthschaftlichen Institut in Ho- 
henheim eine Erziehungs-Anstalt für ver- 
wahrloste arme Kyaben verbunden, und 
für den Unterricht derselben sollen auch 
Zwei katholische Sechulamts -Candidaten 
wittelst öffentlichen Aufrufs freiwilliger 
Bewerber ausgemählt. werden. 
Die aufzunehmenden, Schulamts-Can- 
didaten, welche für, das Erstemal bis #r. 
October 36:4 in der Anstalt zu bleiben, 
und so viel möglich alle Vorlesungen des 
höhern landwirthschaftlichen Iustituts zu 
beluchen, nebenbei jedoch zum Behufihrer 
Fortbildung= im-pädagogischen Fache den 
für die neue Anstakt ernannten Elemen- 
tax= Lehrer und den Institats-Geiglichen 
ihrer Covfeshon in ihren Verrichtungen
	        
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