Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

jurie und endlich wegen Luͤgens dor 
Gericht, neben der Verbindlichkeit zum 
Schadens-Ersatz und zu Bezahlung 
seiner Haft= und der Hälfte der Unter- 
suchungs-Kosten zu zwei und ein- 
halbjähriger Zuchthausstrafe in 
Gotteszell mit Willkomm und nachhe- 
riger Einsperrung in einem Zwangs- 
Arbeitshaus, wenigstens auf die Dauer 
von anderthalb Jahren; 
b) Jakob Friedrich Mezger, von Kan- 
stadt, wegen eines im Komplott ver- 
übten: qualificirten, großen und wie- 
derholten Diebstahls, sodann wegen wie- 
derholten Vagirens und wegen Lügens 
vor Gericht, neben der Verbindlich- 
keit zum Schadens-Ersatz und zu Be- 
zahlung seiner Hast= und der Hälfte 
der Untersuchungs = Kosten zu drei? 
jähriger Zuchthausstrafe in Gottecs- 
zell mit Willkomm und nachheriger 
Einsperrung in einem Zwangs= Ar- 
beitshaus, wenigstens#auf dle Dauer von 
anderthalb Jahren, verurtheilt. 
An demselben Tage sind: 
6. Stephan Känkele, von Seebarg, O. A. 
Urach, auf den Grund der von dem 
O. A. Gerichte Rottenburg geführten Un- 
tersuchung, wegen wiederholten Vagi- 
rens und Verfälschung seines Wander- 
scheins zu sochsmonatlicher Zwangs- 
Arbeitshausstrafe in Rottenburg und 
zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten; 
7. Carl Ferdingnd Authenrieth, von 
Stuttgart, auf den Grund der von dem 
O.A.Gericht Horb geführten Umeersu= 
chung, wegen eines großen und ausge- 
zeichneten Diebstahls zu fünfmonat- 
licher Festungs-Arbeitsstrafe, so wie 
zum Schadens-Ersatz und zu Bezahlung 
seiner Haft= und Untersuchungs-Kosten 
verurtheilt worden. 
Den zé. Juli wurde: 
8. Dominiba Wachendörfer, von Bühl, 
O.A. Rottenburg, auf den Grund der 
von dem O. A.Gerichte Tübingen gefähr- 
ten Untersuchung, wegen wiederholten 
Vagirens, gebrochenen Hand-Gelübdes, 
„thaͤtlicher Widbersetzlichkeit gegen den 
Gerichtsdiener und wegen ihres weiteren 
ungebuͤhrlichen Benehmens im Gefaͤng- 
nif, mit Einrechnung eines Theils des 
erstandenen Arrests zu drei und ein- 
halbmonatlicher Zuchthausstrafe in 
Markgröningen und nachheriger Re- 
clusion in ein Zwungs-Arbeitshaus, we- 
nigstens auf die Dauer von zwei Mo- 
naten, so wie zu Bezahlung ihrer Haft- 
und Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
An demselben Tage murde: 
9. Ulrich Lelns, von DHirrlingen, O. A.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.