Rottenburg, wegen in Genossenschaft
verübter groben Mißhandlung eines
herrschaftlichen Steuer-Pressers und der
dadurch verursachten Körper-Verlehung,
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
der Kur-Kosten und seiner Verhaft= und
eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten
zu einer viermonatlichen
Festungs = Arbeitsstrafe verurthellt.
Den 38. Juli wurden verurtheilt:
1°0. Blasius Schwarz, von Nendingen,
O.A. Tuttlingen, wegen mehrjährigen
Concubinats und wiederholten Vagirens,
mehrfacher Urkunden-Verfälschungen,
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kleinen Diebstahls und Betrugs, neben
der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersas
und zu Bezahlung seiner Haft= und
Untersachungs-Kosten zu sechsmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe;
11. Bernhard Scheffbuch, von Moßinten,
O. A. Rortenburg, auf den Grund
der von dem O. A. Gerichte Calw geführten
Untersuchung, wegen wiederholten
ausgezeichneten Diebstahls, neben der
Perbindlichkeit zum Schadens-Ersaß, zu
vierwonatlicher Festungs= Arbeirs-=strafe
und zu Bezahlung seiner Haftund
Umersuchungs-Kosten.
Revisions-Erkenntniß.
Den 35. Juni ist:
12. in der von Amts wegen zur Revisson
vorgelegten Untersuchungssache gegen den
suspendirten Oberamts-Richter Weiß,
in Balingen, von dem Criminal-Senat
bes K. Ober-Tribunals erkannt worden,
daß der Angeschuldigte wegen der sowohl
bei der Inquisttions-Kosten-Rechnung
des O.A. Gerichts Balingen, als
bei dem ähnlichen Rechnungswesen des
vormaligen Criminalamts Urach, theils
durch Kassen-Eingriff, theils sonst verschulderer
Reste und Fälschungen, theilweise
zu Verdeckung der letztern, verbunden
mit unordentlicher und willkührlicher
Behandlung seines Rechnungswe--sens,
auch Täuschung der aufsehenden
Behörde darüber, dann wegen zeitlicher,
durch eine Fälschung erschwerter Unterschlagung
amtlicher Gelder, neben Cassation
von seiner Oberamts-Richtersfsdelle
und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung
eines öffentlichen Amts zu sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe in Gotteszell,
mit angemessener Beschäftigung,
so wie zum Ersatz des verursachten Schadens
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten
zu verurtheilen sey.