Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Rottenburg,  wegen  in  Genossenschaft
verübter  groben  Mißhandlung  eines
herrschaftlichen  Steuer-Pressers  und  der
dadurch  verursachten  Körper-Verlehung,
neben  der  Verbindlichkeit  zu  Bezahlung
der  Kur-Kosten  und  seiner  Verhaft=  und
eines  angemessenen  Theils  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  einer  viermonatlichen
  Festungs  =  Arbeitsstrafe  verurthellt.

Den  38.  Juli  wurden  verurtheilt:
1°0.  Blasius  Schwarz,  von  Nendingen,
O.A.  Tuttlingen,  wegen  mehrjährigen
Concubinats  und  wiederholten  Vagirens,
mehrfacher  Urkunden-Verfälschungen,

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kleinen  Diebstahls  und  Betrugs,  neben
der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersas
  und  zu  Bezahlung  seiner  Haft=  und
Untersachungs-Kosten  zu  sechsmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe;

11.  Bernhard  Scheffbuch,  von  Moßinten,

  O.  A.  Rortenburg,  auf  den  Grund
der  von  dem  O.  A.  Gerichte  Calw  geführten
  Untersuchung,  wegen  wiederholten
ausgezeichneten  Diebstahls,  neben  der
Perbindlichkeit  zum  Schadens-Ersaß,  zu
vierwonatlicher  Festungs=  Arbeirs-=strafe
  und  zu  Bezahlung  seiner  Haftund
  Umersuchungs-Kosten.

Revisions-Erkenntniß.

Den  35.  Juni  ist:

12.  in  der  von  Amts  wegen  zur  Revisson
vorgelegten  Untersuchungssache  gegen  den
suspendirten  Oberamts-Richter  Weiß,
in  Balingen,  von  dem  Criminal-Senat
bes  K.  Ober-Tribunals  erkannt  worden,
daß  der  Angeschuldigte  wegen  der  sowohl
  bei  der  Inquisttions-Kosten-Rechnung
  des  O.A.  Gerichts  Balingen,  als
bei  dem  ähnlichen  Rechnungswesen  des
vormaligen  Criminalamts  Urach,  theils
durch  Kassen-Eingriff,  theils  sonst  verschulderer
  Reste  und  Fälschungen,  theilweise
  zu  Verdeckung  der  letztern,  verbunden

  mit  unordentlicher  und  willkührlicher
  Behandlung  seines  Rechnungswe--sens,
  auch  Täuschung  der  aufsehenden
Behörde  darüber,  dann  wegen  zeitlicher,
durch  eine  Fälschung  erschwerter  Unterschlagung
  amtlicher  Gelder,  neben  Cassation
  von  seiner  Oberamts-Richtersfsdelle
und  Unfähigkeits-Erklärung  zu  Bekleidung
  eines  öffentlichen  Amts  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell,
  mit  angemessener  Beschäftigung,
so  wie  zum  Ersatz  des  verursachten  Schadens
  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten
  zu  verurtheilen  sey.