Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Pacht-Auflösungs-Vertrag betreffend, 
das erstrichterliche Erkenntniß theils 
bestätigt, theils abgeändert, unter Ver- 
gleichung der Prozeß= Kosten beider In- 
stanzen. 
12. In der Provocationssache der v. Pach- 
schen Erben zu Rottenburg, Provocan= 
ten, und der Gemeinde zu Hausen am 
Thann, Provocatin, rückständige Steuer- 
Forderung betreffend, wurde durch Be- 
schluß vom 27. Juni, publ. den 10. Juli, 
die Provocatin mit der Klage gegen die 
Provocanten wegen Versäumung der 
ihr zu Anbringung derselben anberaum- 
ten peremtorischen Frist, für immer ab. 
und zur Ruhe gewiesen und in die den 
Provocanten etwa verursachten Kosten 
verurtheilt (30. Juli). 
III. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis. 
1. Criminal= Senat. 
Den 1. Juli wurde: 
1. in der vor dem O. A. Gericht Hall ver- 
handelten Untersuchungssache gegen 
Franz Kaver Sertele, von Western- 
hausen, der demselben durch Erkenntniß 
vom 3. Juni d. J., neben einer drei- 
jährigen Zuchthausstrafe in Gottes- 
zell und nachherigen einjährigen Re- 
clusion in einem Zwangs-Arbeitshause, 
zuerkannte Willkomm und Abschied in 
Betracht seiner körperlichen Umstände, 
in einen Straf-Zusatz von zwei Mo- 
naten Zuchthausstrase verwandeltz; 
2. in der vor dem O. A. Gerichte Welzheim 
verhandelten Untersuchungssache, der 
Schafknecht Johann Andreas Eber- 
wein, von Marbach, wegen eines ersten, 
großen, einfachen, zum größten Theil 
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ersehten Diebstahls, und Unzuchts-Ver- 
gehens, mit viermonatlicher Fe- 
stungsstrafe belegt; 
. in der vor dem O. A. Gerichte Kün- 
zelsau verhandelten Untersuchungssache, 
der Ipsmüller Gottfried Lung, von 
Ingelfingen, wegen eines in Genossen- 
schaft verübten großen und auegezeich- 
neten, im rechtlichen Sinne zweiten 
Diebstahls zu einjähriger Festungs= 
strafe verurtheilt. 
Unterm 3. Juli wurde: 
auf den Grund einer bei dem O. A. Ge- 
richte Künzelsau verhandelten Unter- 
suchung der Saifensieder Josexh Hug 
von da, wegen fortgeseßter, zum Theil 
mit thätlicher Mißhandlung verbun- 
dener Widersetichkeit gegen einen 
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