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An demselben Tage wurde:
. auf eine von dem O. A. Gerichte Mergentheim
geführte Untersuchung, Peter
Leonhard Kranz, von Wachbach, wetgen
eigenmächtiger Entfernung aus seinem
Wohnert und Gerichtsbezirk,so#
wie wegen Angabe eines falschen Ramens
und Wohn-Orts vor der Obrigkeit
zu einem Zusatz von drei Wochen,
zu der den 5. Juli d. J. wegen vieljährigen
Concubinats und Perleitung zu
einem falschen Zeugniß vor Gericht
gegen ihn erkannten dreimonatlichen
Festungsstrafe, verurtheilt.
Am 34. Juli wurde:
in der von dem O.A. Gerichte Gerabronn
geführten Untersuchung, gegen
Seorg Hassennauer, Nagelschmidtsgesell
von Michelbach an der Lücke, wegen
fortgesetzten ersten grossen und zugleich
durch die Art der Veruͤbung ausgezeichneten
Haus-Diebstahls, neben
Ersaß des Schadens und der Unterfuchungs-Kosten
eine fünfmonatliche
Festungsstrafe ausgesprochen;
2°0. auf den Grund der von dem O. A. Gerichte
Gaildorf geführten Untersuchung,
Christine Ulrich, von Untergröningen,
megen mehrjährigen und wiederholten
Vagirens, so wie wegen mehrjährigen
unzüchtigen, zum Theil incestuosen Umgangs
mit verschiedenen Landstreichern,
neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungsund
Untersuchungs-Kosten zu zehenmonatlicher
Zuchthausstrafe und nachberiger
Stellung unter strenge polizeili,
che Aufsichr, verurtheilt.
Den 36. Juli wurde:
11. in der vor dem O. A. Gericht Aalen
verhandelten Untersuchungssache gegen
Maria Catharina Moͤlzer, von Wisgoldingen,
die Angeschuldigte wegen
Brechung des Handgeluͤbdes, und wiederholten
Vagirens und Bettelns, zu einem
Strafzusaß von einem Monat Zuchthausstrafe,
zu der ihr unterm 31. Mai
d. J. zuerkannten dreimonatlichen Zuchthausstrafe
und nachherigen Recluston
in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu
erprobter VBesserung, mindestens aber
auf die Dauer von zwei Monaten
verurtheilt;
1. in der vor dem O.A. Gericht Gaildorf
verhandelten Untersuchungssache, Georg.
Altvater, von Marbächle, wegen
Schlaghändeln und bedeutender Körper-Verletzungen
mit viermonatlicher
Festungsstrafe belegt.