Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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An  demselben  Tage  wurde:

.  auf  eine  von  dem  O.  A.  Gerichte  Mergentheim

  geführte  Untersuchung,  Peter
Leonhard  Kranz,  von  Wachbach,  wetgen
  eigenmächtiger  Entfernung  aus  seinem
  Wohnert  und  Gerichtsbezirk,so#
wie  wegen  Angabe  eines  falschen  Ramens
  und  Wohn-Orts  vor  der  Obrigkeit
  zu  einem  Zusatz  von  drei  Wochen,
zu  der  den  5.  Juli  d.  J.  wegen  vieljährigen
  Concubinats  und  Perleitung  zu
einem  falschen  Zeugniß  vor  Gericht
gegen  ihn  erkannten  dreimonatlichen
Festungsstrafe,  verurtheilt.
Am  34.  Juli  wurde:

in  der  von  dem  O.A.  Gerichte  Gerabronn
  geführten  Untersuchung,  gegen
Seorg  Hassennauer,  Nagelschmidtsgesell
  von  Michelbach  an  der  Lücke,  wegen
  fortgesetzten  ersten  grossen  und  zugleich
  durch  die  Art  der  Veruͤbung  ausgezeichneten
  Haus-Diebstahls,  neben
Ersaß  des  Schadens  und  der  Unterfuchungs-Kosten
  eine  fünfmonatliche
Festungsstrafe  ausgesprochen;

2°0.  auf  den  Grund  der  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Gaildorf  geführten  Untersuchung,
Christine  Ulrich,  von  Untergröningen,
megen  mehrjährigen  und  wiederholten

Vagirens,  so  wie  wegen  mehrjährigen
unzüchtigen,  zum  Theil  incestuosen  Umgangs
  mit  verschiedenen  Landstreichern,
neben  Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungsund
  Untersuchungs-Kosten  zu  zehenmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachberiger
  Stellung  unter  strenge  polizeili,
che  Aufsichr,  verurtheilt.
Den  36.  Juli  wurde:

11.  in  der  vor  dem  O.  A.  Gericht  Aalen

verhandelten  Untersuchungssache  gegen
Maria  Catharina  Moͤlzer,  von  Wisgoldingen,
  die  Angeschuldigte  wegen
Brechung  des  Handgeluͤbdes,  und  wiederholten
  Vagirens  und  Bettelns,  zu  einem
Strafzusaß  von  einem  Monat  Zuchthausstrafe,
  zu  der  ihr  unterm  31.  Mai
d.  J.  zuerkannten  dreimonatlichen  Zuchthausstrafe
  und  nachherigen  Recluston
in  einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu
erprobter  VBesserung,  mindestens  aber
auf  die  Dauer  von  zwei  Monaten
verurtheilt;

1.  in  der  vor  dem  O.A.  Gericht  Gaildorf
verhandelten  Untersuchungssache,  Georg.
Altvater,  von  Marbächle,  wegen
Schlaghändeln  und  bedeutender  Körper-Verletzungen
  mit  viermonatlicher
Festungsstrafe  belegt.