Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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liche Untersuchungs-Kosten zur Einsper- 
rung im Zwangs-Arbeitohause zu Ulm, 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von zehen Mo- 
naten verurtheilt und zugleich verord- 
net, daß er nach seiner Entlassung aus 
der Straf-Anstalt unter genaue orts- 
polizeiliche Aufsicht gestellt werden soll. 
An demselben Tage wurden 
weiter: 
3. Johann Georg Böhringer, von Zell, 
auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
richte Kirchheim geführten Untersuchung, 
wegen wiederholten Vagirens und Bet- 
telns, neben dem Kosten-Ersatze zur 
Einfperrung im Zwangs-Arbeirshause 
zu Ulm bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von vier 
Monatenz 
(. der bei dem O. A. Gerichte Ravensburg 
in Untersuchung gekommene Franz Jor 
seph Haag, von Bavendorf, wegen 
Erwerbs gestohlener Sachen unter ver- 
dächtigen Umständen, ferner wegen Be- 
trugs und gefaͤhrlicher Drohungen, 
neben dem Kosten-Ersatz zu vier mo- 
natllicher Festungs= Arbeirsstrafe; 
5. Leopold Einstein, von Buchau, auf 
den Grund der vor dem O. A.Gerichte 
Riedlingen verhandelten Untersuchung, 
wegen. grossen Fund Diebstahls und 
Lügen vor Gericht, neben Verfkllung 
in einen Kostentheil zu achtmonatli- 
cher Festungs= Arbeitsstrafe; endlich 
Marie Josephe Wucher, von Wald- 
burg, auf den Grund der von dem 
O.A. Gerichte Ravensburg geführten 
Untersuchung, wegen grober thätlicher 
Mißhandlung ihres Vaters und wegen 
gefährlicher Bedrohung desselben, neben 
dem Kosten-Ersaße zu sechsmonat, 
licher Zuchthausstrafe in Heilbronn 
verurtheilt. 
Den 9. Juli wurde: 
7. auf den Grund der vor dem O.A. Ge- 
richte Biberach gepflogenen Unterfu- 
chung: 
) Anton Jemann, von Zell bei Roth, 
O.A Leurkirch, wegen unter Gewalt- 
Androhung und complommäßig verüb- 
ter Erpressung zu viermonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe; und 
b) Crescentia Moriz, von Erolzheim, 
wegen Miturheberschaft bei dem eben 
genannten Vergehen und wegen Ehe- 
bruchs zu fünfmonatlicher Zucht- 
hausstrafe in Heilbronn verurtheilt, 
und hinsichtlich des Kostenpunkts das 
Augemessene verfügt. 
Den 1:. Juli wurde: 
a. Marianne Hauger, von Ellmenau, 
guf den Grund der vop dem O. A.Ge-
	        
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