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auf dem Rennplaße einzufinden, die obrig-
keitlichen Zeugnisse über die inländische
Abkunft ihrer Pferde vorzulegen, und sich
für das mit dem Hauptfeste verbundene
Wertt-Rennen einschreiben zu lassen.
g. 8.
Die Eigenthuͤmer der Renn-Pferde er-
halten die oben (K. .) festgesetzte Ent,
schädigung für Aufenthalt und Reisekosten.
g. 9.
Die Rennpreise bestehen wie in: vorigen
Jahre in einer Medaille und
dreißig Dukaten für den ersten,
zwanzig für den zweiten,
zehn für den dritten,
acht für den vierten und
vier Dukaten für den fünften Preis.
K. 0.
Jeder Preisbewerber — sey es um die
Rennpreise oder um die landwirthschaft-
lichen Preise — hat sich bei Verlust seiner
Ansprüche am Tage des Festes spätestens
Vormittags neun Uhr auf der — für
die betreffende Thiergattung angewiesenen
Stelle einzusinden. «
Lu-
Die Zuerkennung und die feierliche Aue-
theilung der Preise, der Umzug der Preise-
traͤger u. s. w. geschieht auf die bisher
uͤbliche Weise-
F. 12.
Alle diejenigen Landwirthe, welche, ohne
auf einen der oben bestimmten Preise An-
spruch zu machen, irgend etwas Ausge
zeichnetes an Pferden, Rindvieh oder
andern Hausthieren aufzuweisen vermoͤgen,
werden eingeladen, durch die Ausstellung
desselben zu Beförderung der gemeinnützt=
gen Zwecke des Festes mitzuwirken.
K. 13.
In gleicher Absicht sind zu Vorführung
einiger der ausgezeichnetsten Hengste und
Stutten von den Königl. Privat-Gestünen
und dem Land-Gestütte sowie der schönsten
Böcke und Mutterschafe von den Khrigl.
Schäfereien die geeigneten Befehle erheil
worden.
. 14.
Zur Ausstellung von andern Nann-
oder Kunst-Probukten, welche derzeit noch
minder bekannt und der besondern Auß
merksamkeit des vaterländischen Publikums
wuͤrdig sind, werden besondere gegen
Regen und Sturm verwahrte Buden auf
geschlagen werden.
K. 15.
Zum Genuß dieser Ausstellungen bleibt
dem schaulustigen Publikum nicht allun
der 4ußere Umkreis der Rennbahn, som
dern auch die Rennbahn selbst — lettert