Nro. 2.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
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Domnerstag, den 16. Januar 18233.
I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete.
Gesetz, die Aushebung für das Jahr 1823 betreffend.
Wilheilm,
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg.
Wir haben nach Anhoͤrung Unseres
Geheimen Ralhs und unter Zustimmung
Unserer getreuen Stände in ihrer Situng
vom „. Mai 1321 die Zahl der für das
Jahr 138:3 auszuhebenden Rekruten auf
Vier Tausend Mann in der Maße fest-
gesent, daß die ungehorsam Abwesenden
und die wegen Berufs Ausgenommener,
in so serne die Aushebung sie trifft, als
gestellt in die Rekrutenzahl eingerechnet
werden.
Demnach verordnen und verfügen Wir,
daß auc der Zahl der im Jahr B02 ge-
bornen Jünglinge Vier Tausend Mann