Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

fort umzulegen, und vorschriftmaͤßig zum 
Einzug zu bringen. 
g. 3. 
Die Besteurung der Aktiv-Capitalien, 
der Vesoldungen und Pensionen, so wie 
der Apanagen findet fuͤr das Jahr 1832 
wieder auf dieselbe Weise Statt, welche in 
dem Gesetz vom 39. Juni 1631 vorgeschrie- 
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ben ist. Bei den Aktiv-Capitalien ent- 
scheidet der Besitzttand vom 1. Juli 1825 
für die Steuerpflicht. Als Zahlungs= 
Termin wird für die Capitalsteuer der 
1. Jannar 1834, und für die Besoldungs= 
Pensions= und Apanage = Steuer der 
1. April 1834 festgesetzt. 
Unser Finanz-Ministerium ist mit der 
Vollziehung dieses Gesehes beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den 36. December 1833. 
Wilhelm. 
Dtr Minister der Finanzen: 
von Weckherlin. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats, Sekretär, 
Vellnagel. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben 
durch höchste Entschließung vom ½2. d. M. 
dem Forstwarth, Unterförster Spanna- 
gel, vom Revier Waldenbuch, Tübinger 
Forsts, das erledigte Revier Lorch gnädigst 
übertragen. 
Unterm 729. d. M. wurde der Oberlieu- 
tenant v. d. Planiz, im fünften Infan- 
rie-Regiment, zum Adjutanten dieses Re- 
giments ernannt, und an dessen Stelle 
der Oberlieutenant Weisser, vom sechs- 
ten Infanterie-Regiment, verseßtt. 
Unterm 20. d. M. wurde dem zur katho- 
lischen Pfarrei Wiesenstetten, Oberamts 
und Dekanats Horb, ernannten Caplan 
Edelmann, zur heil. Maria in Leurkirch, 
die Königl. Bestätigung ertheilt.
	        
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