Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro.  2.  1815.  9

Koͤniglich-  Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  14.  Jan.

 

Manlfest,  die  Einführung  einer  ständischen  Verfassung  betreffend.

Wir  Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souverainer  Herzog
  in  Schwaben  und  von  Teck,  rc.  #c.  #4c.

entbiethen  allen  Unsern  lieben  und  getreuen  Dienern,  Vasallen  und  Unterthanen  Un,
Tere  Königliche  Gnade.

Von  dem  Augenblicke  an,  als  gebietherische  politische  Verhältnisse  die  Staats,  Verduderung
  vom  Jahr  1g#  herbeygeführt  hatten,  faßten  Wir  den  festen  Entschluß,  Unserem
  Königreiche,  sobald  der  Drang  der  Umstände  aufgehört  haben,)  und  ein  fester
Sctand  der  Dinge  eingetreten  seyn  würde,  eine  seiner  inneren  und  äusseren  Lage,  den
Rechten  der  Einzelnen  und  den  Bedürfnissen  des  Staats  angemessene  Verfassung  und
standische  Repräsentation  zu  geben.

Die  Ausführung  dieses  Entschlusses  verzögerte  sich  durch  die  nachherigen  Zeit,  Ereignisse,
  welche  die  Vornahme  einer  solchen  wesentlichen  Grund-Einrichtung  der  ganzen
Staats,  Organisation  nicht  rächlich  machen  konnten.

Erst  die  im  vorigen  Jahre  eingetretene  Veränderung  in  den  öffentlichen  Angelegenheiten
  konnte  diesen  Unserem  landesväterlichen  Herzen  so  angelegenen  Wunsch  der  Ausführung
  ndher  bringen,  und  Wir  würden  daher  gleich  nach  Abschluß  des  Pariser  Frie--dens
  denselben  in  Erfüllung  gesetzt  haben,  wenn  nicht  von  dem  zu  vollständiger  Berichtigung
  des  allgemeinen  Friedens  beschlossenen  Congresse  in  Wien  Abänderungen  in  den
inneren  und  adusseren  Verhältnissen  des  Königreichs  zu  erwarten  gewesen  wären,  und  es
daher  zweckmäßiger  geschienen  hätte,  die  Ausführung  auf  die  Resultare  jenes  Congresses
auszusetzen.  Indessen  haben  Wir  gleich  Anfangs,  in  den  zu  Behandlung  der  deutschen
Angelegenheiten  stattgehabten  Conferenzen,  den  zu  Wien  versammelten  Souverains  Unsern
  festen  Entschluß  und  Absicht  der  Einführung  einer  Stände,  Verfassung  im  König,