Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

85

eseh  und  Verordnungs--Blatt

 

Königreich  Bayern.

Nr.  26.

München,  den  20.  Mai  1916.
Juhalt:
Bekannntmachung  vom  20.  Mai  1916  wegen  der  Gewährung  außerordentlicher  Kriegsteuerungsunterstützungen

an  im  Ruhestande  befindliche  Staatsbeamte  sowie  an  Hinterbliebene  von  Staatsbeamten

 

 

 

 

Nr.  15200.

Bekanntmachung  wegen  der  Gewährung  außerordentlicher  Kriegsteuerungsunterstützungen  an
im  Ruhestande  befindliche  Staatsbeamte  sowie  an  Hinterbliebene  von  Staatsbeamten.

K.  Staateministerien  des  Königlichen  Hauses  und  des  Anßern,  der  Justiz,  des  Jnnern,
des  Innern  für  firchen-  und  Schulangelegenheiten,  der  Finanzen  und  für  Verkehrsangelegenheiten.


Um  mit  Rücksicht  auf  die  anhaltende  Teuerung  auch  den  im  Ruhestande  befindlichen
Staatsbeamten  sowie  den  Hinterbliebenen  von  Staatsbeamten  ihre  Lage  nach  Möglichkeit
zu  erleichtern,  wird  für  den  Geschäftskreis  der  Zivilstaatsministerien  verfügt:

1.  Den  im  Ruhestande  befindlichen  Staatsbeamten  sowie  den  Hinterbliebenen  von
Staatsbeamten  können  während  des  Krieges  im  Falle  des  Bedürfnisses  auf  Ansuchen
  „außerordentliche  Kriegsteuerungsunterstützungen“  gewährt  werden.

I1  Für  die  Gewährung  solcher  Unterstützungen  kommen  naturgemäß  in  erster  Linie  die
Personen  in  Betracht,  die  auf  ein  geringeres  Einkommen  angewiesen  sind,  das  angesichts
der  bestehenden  Teuerung  selbst  bei  entsprechender  Einschränkung  eine  angemessene  Lebenshaltung

  nicht  ermöglicht.  Unter  diesen  Personen  sind  sodann  diejenigen  besonders  zu
30