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eseh und Verordnungs--Blatt
Königreich Bayern.
Nr. 26.
München, den 20. Mai 1916.
Juhalt:
Bekannntmachung vom 20. Mai 1916 wegen der Gewährung außerordentlicher Kriegsteuerungsunterstützungen
an im Ruhestande befindliche Staatsbeamte sowie an Hinterbliebene von Staatsbeamten
Nr. 15200.
Bekanntmachung wegen der Gewährung außerordentlicher Kriegsteuerungsunterstützungen an
im Ruhestande befindliche Staatsbeamte sowie an Hinterbliebene von Staatsbeamten.
K. Staateministerien des Königlichen Hauses und des Anßern, der Justiz, des Jnnern,
des Innern für firchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten.
Um mit Rücksicht auf die anhaltende Teuerung auch den im Ruhestande befindlichen
Staatsbeamten sowie den Hinterbliebenen von Staatsbeamten ihre Lage nach Möglichkeit
zu erleichtern, wird für den Geschäftskreis der Zivilstaatsministerien verfügt:
1. Den im Ruhestande befindlichen Staatsbeamten sowie den Hinterbliebenen von
Staatsbeamten können während des Krieges im Falle des Bedürfnisses auf Ansuchen
„außerordentliche Kriegsteuerungsunterstützungen“ gewährt werden.
I1 Für die Gewährung solcher Unterstützungen kommen naturgemäß in erster Linie die
Personen in Betracht, die auf ein geringeres Einkommen angewiesen sind, das angesichts
der bestehenden Teuerung selbst bei entsprechender Einschränkung eine angemessene Lebenshaltung
nicht ermöglicht. Unter diesen Personen sind sodann diejenigen besonders zu
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