Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

II. Abt. 8. 20. Stuntwrecktliche Begenftähde. Mm: 
  
Sroefen Ladungen der zu Geihwormen Bernferen zum 
Schwurgericht in deren Abwefenheit an den Bürgermeifter,, fo 
itt Diejer. verpflichtet, die ihm. übergebene Ausfertigung ohne 
Aufihub an den Berufenen gelangen zu laffen, die erfolgte 
HSuftellung der Ladung an ihn aber zu befdjeinigen. 
g) pl der Vertreter der Gemeinden im Dis 
ftriltsrath. 
Nad) dem Gejeb von 28. Mai 1852, die Diftriftgräthe 
betr., Hat der Bürgermeifter auf Aufforderung der Dijtrikts- 
verwaltungSbehörde die Wahl der Vertreter der Gemeinden im 
Diftriftsrathe durch den Gemeindeausfhuß mitteld Wahlzettel 
vornehmen zu laffen, wobei abjolute, d. 5. eine die Hälfte der 
Wähler überjteigende Stimmenmehrheit erforderlich ift. 
Wählbar And alle 30 Yahre alte Gemeindebürger, welche 
eine direkte Steuer im &emeindebezirte entrichten und Jonjt 
alle die Wühlbarfeit zu einem Gemeindeamte bedingenden Ei- 
genjchaften befiten, und nicht jcyon als Höcjitbefteuerte in den 
Diitriffsrat) gewählt worden jind. 
Was die Einzelnheiten der Wahl betrifft, find Die von der 
en nallungäbehörbe desfallg gegebenen Anleitungen zu 
efolgen. 
Die Ergebniffe der Wahl find zu einem etwa nach) Jor= 
mular Beilage 32 zu verfaflenden und der Diftriftsver- 
waltungsbehörde zu überjendenden Protokoll zu nehmen. 
Näheres über die Stellung und Gejchäftsaufgabe des Di- 
Itriftsrathes S. 8. 42 unteıt. 
bh) Wahl zum deutihen Zollparlament. 
Bezüglih der Wahlen zum deutfchen BZollparlament ift 
das Geleh Diejes Betreff3 vom 16. November 1867 und Die 
Snftruftion zum Bollzuge Ddesfelben, welche fidh in den Strei3- 
Amtsblättern vom Jahre 1867 abgedrudt findet, maßgebend. 
Behufs diefer Wahlen haben die Bürgermeifter nad) dent leß- 
terer beigegeberren Formulare A die Mählerliften doppelt auf- 
zuftellen und adıt Tage lang zu SYedermanns Einficht aufzu- 
legen, wa8 vorher in ortsüblicher Weife befannt zu machen ift. 
Die erfolgte Befanntmadjung und Auflage ift auf der 
Wählerlijte zu bejcheinigen. 
Reklamationen gegen die Lifte find innerhalb der Auf: 
lagefrift beit dem Bürgermeijter oder dem von ihm hiezut er= 
nannten Commifjär fchriftlic anzubringen oder zu Protokoll 
zu geben und find hiebei, joferne die Behauptungen nicht auf
	        
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