I. Abıb, 8. 28. Smerpolizel, 195
gel diejer noch) immer der Fall ift, in die größte VBeftürzung
und Aufregung gerathen, Sgeder nur an fich felbft und fein
Eigenthum denkt und aucd, die beim Löfchen fich Betheiligen-
den von vornherein ohne Ordnung und Plan arbeiten, fo wird
in den meijten Fällen ein im Anfang nur feines euer rajch
um fich greifen und erft, nachdem e8 größeren oder geringe-
ren Schaden angerichtet hat, zu bewältigen jein.
Die Feititellung des Feuerlöjchwefeng ift nach) Artikel 175
des Bolizeiitrafgefegbuches den Diftrift3« und Ortöpolizeibehör-
den anheimgegeben.
Die einzelnen Punkte, welche in diejer Beziehung namentlich
auf dem Lande im Auge zu behalten fein dürften, find folgende:
I. Söfhgeräthfhaften.
Um einem ausgebrochenen Brande Einhalt thun zu fün«
nen, ijt vor Allem ein hinlänglicher Waffervorrath in der
Nähe ganz unentbehrlich.
Diefer ıft in Brummen oder Cifternen gewöhnlich nicht
vorhanden, wo daher Flüjfe oder Bäche nicht eriftiren, welche
jtet3 da3 erforderlihe Waller zu liefern vermögen, mußten
Ihun nad) früheren Anordnungen Feuerweiher angelegt
werbdent.
Bei diefen Feuerweihern muß ein beftändiger Wafferzu-
Nuß bergeftellt werden, damit fie im Sommer nicht austrod-
nen, im Winter dagegen find diejelben durd) tägliches Aufeifen
itet3 offen zu erhalten.
Unter den Teuerlöfchgeräthichaften, welche die Landge-
meinden nach den beftehenden Beltunmungen zu halten haben
(VD. dv. 17. April und 6. Auli 1807), it hier vor Allem
der FJeuerfprigen zu erwähnen.
Wo eine Gemeinde eine Feuerfprige nicht felbit anfchaf-
fen fann, follte fie fi) mit andern nahe gelegenen Dorfgemein-
den verbinden, um zu einer brauchbaren derartigen Mafchine
zu gelangen, welche dann bei einer Deodiltarfeuerverficherungs-
Sejellichaft verfichert werden fanır.
Uebrigens können die Gemeinden zur Anjichaffung von
TFeueriprigen audy Unterftügungen aus den Erübrigungen der
München » Aachener Mobiliarfeuerverficherungsgejellichaft erhal-
ten. Hierauf abzielende Gejuche find durch) Vermittlung der
Bezirksämter an die Generalagentur diejer Gejellichaft in Mün-
hen zu richten, Weber die hiebei zu beobachtenden Punfte
vergleiche $. 29 unten Ziffer 11,
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