198 U. Abth. 8. 28. Kenerpoltzei
wozu Hand- und Tragfprigen fehr dienlid) find. Zu
diejeim Gejchäfte bedarf e3 cbenfall3 zuverläffiger und
gewandter Leute und es jollten jtet3 einige Magenbe-
figer beftimmt jein, bei einem Brande fi mit einem
mit einem Quche bededten beipannten Wagen in Neferve
aufzuftellen.
3) Das Einreißen kommt hauptjählih bei Dachbränden
und größeren Bränden, jorwie nach Lölhung des Bran-
de3 vor und find Die Einreißer vorzüglich aus den Baus
handwerfen zu nehmen.
Daz Einreigen der im vollen Brande ftehenden Ge-
bäude Tann natürlich bei verzögerter Ankunft des BPoli-
eibeamten nicht Hingehalten werden, jedo 2 muB Lchterem,
Bringenbe sälle ausgenommen, die Anor nung de3 Ein.
reißens benachbarter Gebäude vorbehalten bleiben.
4) Für das Aufräumen nach gelöjchtem Vrande bedarf e3
ım Grunde feiner bejonderen Mannichaft, da dieß feine
bejondere Eile erfordert und dann Mannjhaft von den
andern Rotten übrig ift.
8) Zür da Bemwachhen der geretteten I re ijt ein
pafjender Nettungsplag zu bejtimmen und jind auf dem»
lelben einige Wächter aufzujtellen.
Zur einheitlichen Seitung der Löjchung3arbeiten ift ein
fachveritändiges® Commando ti welche? in der Regel
der Bürgermeifter bis zur Ankunft des DijtriktSpolizeibeamten
in die Hand nehmen wird, doch ift nicht ausgejchlofjen, wenn
eine Gemeinde hiefür einen andern bejonder3 taugliden Mann
bejtimmen will.
Wird die Löfchmannfchaft einer Gemeinde nad) den ange-
gebenen Grundjäben eingetheilt und eingeübt, jo befitt Die
Gemeinde eine Feuerwehr, twelche bei einem Brande im Stande
jein wird, bejonmen, vaych, herzhaft und jachverjtändig zu han-
deln, manches ‘yener jchon bein Beginn zu erjtiden und aud),
wenn e3 größer wird, fo lange zu bejchränfen,, big weitere
Hilfe herbeifommt.
reder Berjtändige muß einfehen, daß durch foldhe Mann-
Ver mehr geleistet werden fann, ald wenn man e3 dem Aue
al überläßt, wie und wo der arbeiten, oder auch nicht
arbeiten will, und e3 Tann den Bürgermeiftern darum nur
dringend ana Herz gelegt werden, bei Reiten nad) Diefer Rid)-
tung hin cme stoedmäßige Drganifation des TFeuerlöfchwejeng
anzubahnen,