Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

200 II. Abth. $. 28. Senerpolizei. 
  
Der PBlab, auf welchem fich die Löfchdireftion befindet, 
ist ftetS durd) cine Fahııe, oder bei Nacht durd) eine Xa- 
terne Fenntlich zu machen. 
Ein Entwurf von Statuten und einer Dienftes - Anftruf- 
tion fiir freiwillige Landfeuerwehren findet fic) Hinten Beil. 55 
und 96. 
IV. Allgemeine Borfhriften für die Ortsbewohner in Bezug auf 
»3randfälle. 
u diefer Beziehung wäre Folgendes feitzuftellen: 
ederniann tft verpflichtet, nach Kräften zur Xöfchung 
eines Brandes beizutragen. (j. B.-St.-G.-B. rt. 56.) 
MWird irgendwo in een Haufe ein außergewöhnlicher 
Vrandgerich bemerkt, jo find zunäcdhjt die Bervohner und un- 
ter Umjtänden die Nachbarıı fofort in Kenntniß zu feben 
und zugleich ıjt underzüglid) den Bürgermeifter oder defjen 
Stellvertreter von der gemachten Wahrnehmung Kenntniß zu 
geben. 
Niemand fol ein ausgebrochenes Feuer verheimlichen oder 
verjuchen, e3 im Stillen zu löfchen, jedod) joll unter Zuziehung 
der Nachbarn nichts unterlaffen werden, was die Löfchung be- 
wirken oder das Umfichgreifen des Feuers verhindern Fam. 
Sp lange e3 im gejchloffenen Raume brennt ift jeder 
Yuftzug zu verhindern, leicht entzündliche Gegenftände find vom 
‚sener zu entfernen, oder wenn dieß nicht möglich tft, ftarf 
anzuneßen. 
Jemand foll verfänmen, jeden Abend feine Wafjerbehäl- 
ter in der Küche oder jonft im Haufe füllen zu laffen. 
Ber einem nächtlihen Brande find die Straßenlaternen 
anzuzünden, außerdem Haben die Dxt3einwohner am Brand- 
plaße und in den Hauptitraßen brennende Laternen auszu> 
hängen. 
Bei Slatteis haben alle Drt2einvohner vor ihren Häufern 
Sand oder Alche zu ftreuen. 
Während des Brandes find alle Dachläden forgfältig au 
Ichließen ımd Waffervorräthe auf die Böden zu bringen, weld) 
Ichtere zugleich entfprechend zu beanffichtigen find, um ein- 
dringende Funken fofort löfchen zu Fünnen. 
Die Vefiger von Privatbrunnen müffen deren Benügung 
zum Wafferholen bei Strafvermeidung geftatten, die in Der 
Nähe des Brandes wohnenden Eimvohner dagegen haben wor 
ihren Häniern Waffergefäge aufzuftellen und folcje auf Ver-
	        
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