Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

204 II. Abth. 8. 38. Senerpoligel. 
  
Sind überzählige Schlaudjfprigen da, fo Tönnen fie zur 
Reifchaffung des Wafjers benüt werden, indem man fie vom 
Wafferdepot bi3 zum Brandplage in Zwilchenräumen aufjtellt 
ımd jo das MWaffer vermittelt der Schläuche aus der einen 
der andern Spriße zuführt. 
Bon auswärts anfommende Spriten follen in angentefje- 
ner Entfernung vom Brandplage jich Hinter einander aufftellen 
und Die Befehle der Löfchdirektion nad) Anzeige ihrer Ankunft 
bei derjelben abwarten. 
Handiprigen find bejonder8 zur Vertheidigung der vom 
seuer bedrohten Gegenftände, namentlid zum Schuß von 
Dachungen gegen das Flugfeuer geeignet. 
AS Hauptregeln für den Angriff des Feuers gelten: 
Das Feuer greife man in der Höhe feines Heerd3 an 
und e3 foll der Rohrführer darum feinen Standpunkt gleichhoc) 
mit, oder wo möglich etwas über demfelben einnehmen, denn 
nur mit horinzontalem oder von Oben fommendem Strahl 
fann man den rechten Punkt treffen und ein folder Strahl 
deckt bejier. 
Der Wafferftrahl darf nicht au zu großer Entfernung 
angewendet werden, nnd ift jtetd auf einzelne beftinnmte Punkte 
zu richten ; fein folder Bunkt darf eher verlaffen werden, al3 bis 
er vollftändig gelöfcht ift, weil jonft das Feuter wieder ausbrechen 
wirde md die Arbeit vergeblich wäre. Wo möglich greife man 
das Feuer in der Richtung an, von welcher der Wind Fonımt, 
weil beim Sprigen gegen den Wind der Wafjerjtrahl zerftreut 
wird und die NRohrführer Hauch und Hibe in’3 Geficht be- 
fommen. Man fuche. vor Allen durch den Wafferftrahl die 
Zugangstreppen und Theile, auf welchen andere ruhen, zu 
|gügen und leite denjelben nie ohne Noth auf Tenfterjcheiben 
nod) nicht geöffneter Räume, un der Xuft feinen Zutritt zu 
verichaffen. 
Hat da8 Teuer jchon zu fehr um fich gegriffen, oder Tie- 
gen andere Umstände vor, welche einen direkten Angriff un- 
möglich) machen, fo muß die Brandjtätte jo enge al3 möglich 
eingefchloffen werden und haben ji) die Löfchmaßregeln vor 
züglid) darauf zu erjtreden, die Verbreitung des Feuers zu 
verhindern ; ingbefondere find die benachbarten Gebäude an den 
Punkten zu deden, an welchen durch breimbare Stoffe die 
Verbreitung des Feuers zuerjt befürchtet werden muß, und 
ker aus denjelben alle brennbaren Stoffe fchleunigft zu ent- 
ernen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.