204 II. Abth. 8. 38. Senerpoligel.
Sind überzählige Schlaudjfprigen da, fo Tönnen fie zur
Reifchaffung des Wafjers benüt werden, indem man fie vom
Wafferdepot bi3 zum Brandplage in Zwilchenräumen aufjtellt
ımd jo das MWaffer vermittelt der Schläuche aus der einen
der andern Spriße zuführt.
Bon auswärts anfommende Spriten follen in angentefje-
ner Entfernung vom Brandplage jich Hinter einander aufftellen
und Die Befehle der Löfchdirektion nad) Anzeige ihrer Ankunft
bei derjelben abwarten.
Handiprigen find bejonder8 zur Vertheidigung der vom
seuer bedrohten Gegenftände, namentlid zum Schuß von
Dachungen gegen das Flugfeuer geeignet.
AS Hauptregeln für den Angriff des Feuers gelten:
Das Feuer greife man in der Höhe feines Heerd3 an
und e3 foll der Rohrführer darum feinen Standpunkt gleichhoc)
mit, oder wo möglich etwas über demfelben einnehmen, denn
nur mit horinzontalem oder von Oben fommendem Strahl
fann man den rechten Punkt treffen und ein folder Strahl
deckt bejier.
Der Wafferftrahl darf nicht au zu großer Entfernung
angewendet werden, nnd ift jtetd auf einzelne beftinnmte Punkte
zu richten ; fein folder Bunkt darf eher verlaffen werden, al3 bis
er vollftändig gelöfcht ift, weil jonft das Feuter wieder ausbrechen
wirde md die Arbeit vergeblich wäre. Wo möglich greife man
das Feuer in der Richtung an, von welcher der Wind Fonımt,
weil beim Sprigen gegen den Wind der Wafjerjtrahl zerftreut
wird und die NRohrführer Hauch und Hibe in’3 Geficht be-
fommen. Man fuche. vor Allen durch den Wafferftrahl die
Zugangstreppen und Theile, auf welchen andere ruhen, zu
|gügen und leite denjelben nie ohne Noth auf Tenfterjcheiben
nod) nicht geöffneter Räume, un der Xuft feinen Zutritt zu
verichaffen.
Hat da8 Teuer jchon zu fehr um fich gegriffen, oder Tie-
gen andere Umstände vor, welche einen direkten Angriff un-
möglich) machen, fo muß die Brandjtätte jo enge al3 möglich
eingefchloffen werden und haben ji) die Löfchmaßregeln vor
züglid) darauf zu erjtreden, die Verbreitung des Feuers zu
verhindern ; ingbefondere find die benachbarten Gebäude an den
Punkten zu deden, an welchen durch breimbare Stoffe die
Verbreitung des Feuers zuerjt befürchtet werden muß, und
ker aus denjelben alle brennbaren Stoffe fchleunigft zu ent-
ernen.